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Brandenburg: Abschied mit Abfindung

Beim Schlossneubau sind zwei von sechs Bauinteressenten ausgestiegen – wegen der neuen Auflagen

Potsdam - Der Neubau des Brandenburger Landtags mit der Fassade des Potsdamer Stadtschlosses bleibt eine Zitterpartie. Zwei Bieterkonsortien sind jetzt ausgestiegen und damit nur noch vier Investoren im Rennen. Für einen Abbruch gebe es aber keinen Anlass, sagte Finanzminister Rainer Speer (SPD) gestern. Er sei zuversichtlich, dass das Verfahren „gerichtsfest“ ist, der Fahrplan für den Neubau gehalten werden kann, der 2012 stehen soll. Das laufende Vergabeverfahren für das 120-Millionen-Projekt solle wie geplant zu Ende geführt werden.

Darüber wächst jetzt im Landtag das Unbehagen. Die Linken warnten gestern erneut vor „unkalkulierbaren Risiken“. Mit so wenig Konsortien gebe es kaum Wettbewerb, sagte auch die CDU-Finanzexpertin Saskia Funck. Sie forderte einen Stopp der laufenden Ausschreibung. Das Land sollte den neuen Landtag mit der historischen Schloss-Fassade besser „selbst bauen“.

„Der Zuschlag soll im Sommer 2009 erteilt werden“, sagte Speer jedoch zu den Turbulenzen. Jetzt sind die noch beteiligten Konsortien aufgefordert, bis 29. Oktober überarbeitete Architektur-Entwürfe einzureichen – und zwar mit der originalgetreuen Fassade des in den 50er Jahren von der SED abgerissenen Stadtschlosses. Möglich wurde dies durch die zweckgebundene Spende des SAP-Gründers Hasso Plattner über 20 Millionen Euro. Im ersten Anlauf hatten die sechs beteiligten Konsortien die allgemein formulierte Maßgabe, sich in Form und Architektur am Schlossvorbild zu orientieren, fast durchweg missachtet und, wie es aus Jury-Kreisen hieß, moderne „Beton-Glas-Bausünden“ eingereicht.

Die beiden Konsortien, die jetzt gegen eine Abfindung – über die Stillschweigen vereinbart wurde – ausgestiegen sind, hatten zuvor vergeblich versucht, die nachträgliche Aufnahme der Schlossfassade in das Ausschreibungsverfahren bei der Vergabekammer anzufechten.

Bei einem dritten Konsortium, das in die nächste Instanz beim Brandenburger Oberlandesgericht ging, liegt der Fall dem Vernehmen nach etwas anders. Es handelt sich wohl um Bilfinger und Berger, die bereits in der ersten Runde zumindest einen „Nebenentwurf“ mit Knobelsdorff-Fassade eingereicht hatten, der damals außerhalb der Wertung blieb. Es ist unklar, ob Bilfinger und Berger nach einer OLG-Entscheidung – sie wird für November erwartet – im Rennen bleiben.

Jetzt musste das Finanzministerium in diesem Zusammenhang sogar eine Verletzung von Urheberrechten eingestehen: Zeichnungen des Schlossfassaden-Entwurfs des Konsortiums sind – durch ein vom Land mit dem Verfahren beauftragtes Planungsbüro – mit ein paar Retusche-Änderungen sogar Bestandteil der Machbarkeitsstudie für das Projekt geworden.

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