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Brandenburg: Ähnlicher als die Polizei erlaubt

Im Internet macht ein kleiner Punkt oft einen großen Unterschied. Besonders bei " www.

Im Internet macht ein kleiner Punkt oft einen großen Unterschied. Besonders bei " www.polizeibrandenburg.de ". Denn diese Domain hat sich eine links orientierte "Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei" gesichert. Die Polizei dagegen ist unter " www.polizei.brandenburg.de " zu finden. Gestern verurteilte das Potsdamer Landgericht die Initiative zur Freigabe der Adresse.

Der Gerichtstermin war Höhepunkt eines skurrilen Streits, der letztlich um eine Frage kreiste: Bezeichnet "Polizei" eher ein Thema oder einen Eigennamen? Natürlich ein Thema, sagte die Volksinitiative - und verwies auf die Fischwirtschaft, in der Hechte als "Polizei-Fische" in Karpfenteiche gesetzt werden, damit sie zähe Karpfen durch Auffressen in zartes Hechtfleisch umwandeln. Das hat mit Polizisten wahrlich nichts zu tun. Aber auch denen könnte man so einiges zutrauen, wenn man je einen Blick auf die Homepage der Volksinitiative geworfen hat. Denn darauf ist vor allem mutmaßliches Fehlverhalten von Beamten dokumentiert.

Es dürfte also nicht nur die Adresse sein, die die Behörden wurmte. Nach Freischaltung der Seite im vorigen August schrieb das Innenministerium der Initiative erst einen freundlichen und dann einen strengen Brief, um die Freigabe der Domain zu veranlassen - wegen möglicher "Zuordnungsverwirrung". Die Initiative lehnte ab und verwies auf den Link zur wahren Polizei-Homepage, der gut sichtbar auf ihrer Startseite prangt. "Wir sind kompromissbereit", sagte Antje Klamann, Anwältin der Initiative, gestern zu Verhandlungsbeginn. Natürlich wusste sie, dass der Spielraum letztlich kaum größer war als der Punkt in der Web-Adresse. Also taten die Parteien, wie ihnen von der Zivilprozessordnung geheißen: Sie versuchten, sich gütlich zu einigen. Zumindest taten sie so, bis die Richterin nach einer halben Stunde die Verhandlung abbrach und für den Nachmittag ein Urteil ankündigte. Zeit also für die Gegner, noch einmal die Starrköpfigkeit der jeweils anderen Seite zu geißeln und die eigenen Argumente zu wiederholen. Die Betreiber der Domain erklärten, dass sich in ihrem Gästebuch bisher niemand gemeldet habe, der eigentlich auf die Polizeiseite wollte. Im Übrigen sei Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) früher auch nicht so pingelig gewesen: Vor der Landtagswahl 1999 sei seine Wahlkampfzentrale ausgerechnet unter "www.manfred-stolpe.de" erreichbar gewesen.

Doch das Gericht ließ sich weder durch solche Ministersünden noch von gefräßigen Polizei-Hechten überzeugen: "Polizei" sei wie ein Name, und das Recht daran gehöre dem Land. Punkt, aus.

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