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Bei den nächsten Kommunalwahlen können rund 39 000 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren wählen gehen.

© dpa

Gesetzesänderung: 16-Jährige dürfen bald in Brandenburg wählen

Die Abgeordneten im Landtag stimmten der Gesetzesänderung mehrheitlich zu: Demnach dürfen Jugendliche in Brandenburg künftig schon ab dem 16. Lebensjahr an die Wahlurne schreiten.

In Brandenburg dürfen Jugendliche künftig schon mit 16 Jahren zur Wahl gehen. Einer Änderung des entsprechenden Gesetzes stimmten am Donnerstag die Abgeordneten im Landtag mehrheitlich zu. Damit können die Jugendlichen an den Wahlen zum Landtag und zu Gemeindevertretungen sowie an den Bürgermeister- und Landratswahlen teilnehmen. Bei den nächsten Kommunalwahlen können rund 39 000 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren wählen gehen.

Erstmals in einem Flächenland haben damit junge Leute ab 16 Wahlrecht auf Landesebene. 2009 hatte schon Bremen das Mindestalter für die Teilnahme an sämtlichen Wahlen und Abstimmungen auf Landes- und Kommunalebene auf 16 Jahre gesenkt. Aktives Kommunalwahlrecht haben 16- und 17-Jährige in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. (dpa)

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