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Neonazi-Aufmarsch: Gericht erklärt Verbot für rechtswidrig

Das Verbot einer für den 3. März angemeldeten Versammlung von Rechtsextremisten am Waldfriedhof in Halbe ist rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einem Eilverfahren.

Frankfurt (Oder) - Die Versammlung dürfe aber nur unter strengen Auflagen sowie zeitlich eingeschränkt stattfinden, teilte ein Gerichtssprecher weiter mit.

Das Polizeipräsidium Frankfurt hatte den Aufmarsch verboten, weil bei früheren Versammlungen im Frühjahr 2006 in Halbe und im Spätherbst 2006 in Seelow Reden gehalten wurden, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllten. Die zuständigen Staatsanwaltschaften hatten in keinem der Fälle Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Beschwerde gegen Beschluss zugelassen

Die vom Polizeipräsidium verfügte zeitliche Verschiebung des für 15 Uhr vorgesehenen Aufzugs auf 17 Uhr ist nach Auffassung der Richter nicht zu beanstanden. Gegen den Beschluss ließ das Gericht Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.

Vor dem größten deutschen Soldatenfriedhof in Halbe hatten sich in den vergangenen Jahren Neonazis immer am Vorabend des Volkstrauertags versammelt. Im November 2006 wurde der Aufmarsch verboten. In Halbe fanden nach Angaben des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge rund 28.000 Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ihre letzte Ruhe. (tso/ddp)

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