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Brandenburg: Prozess gegen Aubis-Chef eingestellt

Klaus Wienhold ist nicht verhandlungsfähig

Das war’s für Klaus Wienhold, vorerst zumindest. Das Gericht hat den letzten Prozess gegen den ehemaligen Aubis-Manager vorläufig eingestellt. Wienhold, der als eine Schlüsselfigur des Berliner Bankenskandals gilt, leidet nach Aussagen eines medizinischen Sachverständigen seit längerem unter psychischen und physischen Problemen. Derzeit befindet sich der 56-jährige Geschäftsmann deshalb in stationärer Behandlung. „Auf absehbare Zeit“ sei Wienhold nicht verhandlungsfähig, begründeten die Richter ihre Entscheidung am Donnerstag. Die Hauptverhandlung gegen seinen ehemaligen Partner bei Aubis, Christian Neuling, und zwei weitere Angeklagte bleibe davon aber unberührt und werde fortgesetzt.

Mit der Immobilienfirma Aubis begann der größte Finanzskandal der Berliner Nachkriegsgeschichte. Mit Hilfe der Berlin Hyp hatte Aubis in den 90er Jahren in sechs ostdeutschen Städten Plattenbausiedlungen gekauft. Die Inhaber Neuling und Wienhold spendeten der Berliner CDU 40 000 D-Mark. Das Geld überreichte Wienhold dem damaligen CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky in bar. Mit den Krediten und der Spende löste Aubis 2001 die Berliner Parteispenden- und Bankaffäre aus. Die große Koalition zerbrach.

Im März 2002 erhob die Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen die beiden Aubis-Manager wegen Betrugs: Sie sollen mit dem Wärmelieferanten Elpag durch überhöhte Heizpreise einen Millionenschwindel zu Lasten der Bank-Tochter Berlin Hyp eingefädelt haben. Der Aubis- Prozess läuft seit über zwei Jahren, ein Ende ist nicht in Sicht.

Bereits abgeschlossen ist ein Verfahren gegen Wienhold und seine Lebensgefährtin wegen Betrugs in mehreren Fällen. Sie sollen rund 2000 Mieter durch falsche Betriebskostenabrechnungen um mehrere tausend Euro betrogen haben. Wienhold wurde zu einer Geldstrafe von 50 000 Euro verurteilt. Während gegen Wienhold jetzt keine weiteren Anklagen vorliegen, muss Neuling mit einem weiteren Prozess rechnen: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und fünf weiteren Beschuldigten Steuerhinterziehung vor.

Insgesamt hat die Berliner Staatsanwaltschaft 15 Anklagen im Zusammenhang mit dem Bankenskandal erhoben. Ein Kapitel in der juristischen Aufarbeitung ist seit gestern abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der früheren Vorstände der Landesbank Berlin, Ulf-Wilhelm Decken und Jochem Zeelen, als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil wegen Bilanzfälschung rechtskräftig. Decken muss eine Geldstrafe in Höhe von 90 000 Euro zahlen, Zeelen von 59 400 Euro.

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