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Brandenburg: Schröder klagt gegen PDS-Fraktion

Rausschmiss hat juristische Folgen

Potsdam. Die PDS-Politikerin Esther Schröder hat vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Klage gegen ihren Ausschluss aus der PDS-Landtagsfraktion eingereicht. Das bestätigte ihr Berliner Anwalt Hans-Peter Vierhaus am Freitag. Schröder war im Oktober 2002 aus der Fraktion ausgeschlossen worden, nachdem sie PDS-Landeschef Ralf Christoffers wegen seines „Schmusekurses“ bei der Chipfabrik in Frankfurt (Oder) mehrfach massiv angegriffen hatte. Angelastet wurde ihr auch, dass sie ihren Job als Arbeitsstaatssekretärin im rot-roten Senat nicht antrat, weil sie nicht sofort verbeamtet werden sollte.

Schröder sieht ihren Ausschluss aus der Fraktion als Verstoß gegen die Landesverfassung, da ihr Mitwirkungsrecht als Abgeordnete verletzt worden sei. Die Beschränkung sei „willkürlich und unverhältnismäßig“ gewesen, argumentiert Anwalt Vierhaus. So sei das für den Ausschluss notwendige Quorum in der Geschäftsordnung der Fraktion gar nicht festgelegt. Und über einen Antrag, ihr lediglich eine Missbilligung auszusprechen, sei gar nicht erst abgestimmt worden. Außerdem verletzte der Ausschluss ihre Recht auf Meinungsfreiheit und verstoße gegen das Verbot des Fraktionszwangs. Die Praxis der Fraktion, Mitglieder mit Minderheiten-Auffassungen „abzustrafen“, mache Abgeordnete zu „parteipolitischen Marionetten“ der Fraktionsspitze, sagte ihr Berliner Anwalt am Freitag. Thorsten Metzner

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