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Brandenburg: Sexualtäter soll dauerhaft in die Psychiatrie

Stadtverwaltung Brandenburg hofft auf Einweisung in geschlossene Anstalt – Entscheidung bis 20. März

Potsdam/Brandenburg/Havel - Brandenburgs Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann (CDU) will den als gefährlich geltenden Kinderschänder Uwe K. für „ein bis zwei Jahre“ in der geschlossenen Psychiatrie unterbringen lassen. „So könnte in seinem Fall vielleicht die Zeit überbrückt werden, bis die Gesetzeslücke zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in Ostdeutschland endlich geschlossen wird“, sagte Tiemann am Mittwoch dem Tagesspiegel. Wie berichtet, hat die Stadt Brandenburg „in eigener Zuständigkeit“ den aufgrund einer Gesetzeslücke aus der Haft entlassenen Uwe K. in einem Eilverfahren „zur Gefahrenabwehr“ in die geschlossene Psychiatrie einer Klinik einweisen lassen – nachdem Politik und Justiz mit ihrem Latein am Ende waren. Das Amtsgericht bestätigte am Dienstagabend diesen ungewöhnlichen Schritt wegen der Gefährlichkeit von K. für maximal sechs Wochen. Der 42-Jährige hatte 1992 bis 1995 in Falkensee neun Mädchen im Alter von 10 bis 15 Jahren brutal misshandelt und vergewaltigt und gilt nach einhelligen Einschätzungen als akut rückfallgefährdet. Bis 20. März will das Amtsgericht auch in der Hauptsache entscheiden, ob K. ein bis zwei Jahre in die geschlossene Psychiatrie muss.

Dies wird maßgeblich von einem neuen Sachverständigengutachten abhängen, das jetzt erstellt wird. Voraussetzung wäre eine psychische Krankheit oder Störung – und da ist K. offenbar ein Grenzfall. So hat Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg darauf hingewiesen, dass er bei seiner Verurteilung „voll schuldfähig“ war – sonst hätte er sofort zu Maßregelvollzug verurteilt werden können. Andererseits liege bei K. eine „dissoziale Persönlichkeitsstörung“ und „psychosexuelle Fehlentwicklung“ vor, diagnostizieren zwei Gutachten und der Brandenburger Amtsarzt Uwe Peters. Auch das Amtsgericht folgte der Auffassung, dass es sich „um einen psychisch schwer gestörten Menschen“ handele: „Er bagatellisiert und leugnet die von ihm in der Vergangenheit begangenen schweren Straftaten gegen junge Mädchen.“ Dies tat Uwe K. auch erneut bei der Anhörung durch einen Oberarzt, als er jetzt in die geschlossene psychiatrische Abteilung aufgenommen wurde. Der Arzt empfahl eine stationäre Behandlung und Begutachtung.

Sollte das Amtsgericht die Einweisung Uwe K.’s in die Psychiatrie ablehnen, gilt der Haftentlassungsbeschluss des Landgerichtes Potsdam vom 22. Januar, in dem „Führungsaufsicht“ mit Auflagen angeordnet wurde. K. darf „sich nicht auf Schulhöfen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Orten“ aufhalten“ und keine Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern ausüben. Bei Verstößen droht K. bis zu ein Jahr Haft. Außerdem muss er sich „einmal im Monat“ bei seinem Bewährungshelfer melden.

Doch nicht nur Oberbürgermeisterin Tiemann, auch die Polizei bezweifelt, dass das ausreichend wäre. Eine Rundum-Überwachung wie gegenwärtig bei einem entlassenen Frauenmörder in Sachsen-Anhalt werde es dem Vernehmen nach aber nicht geben. Vielmehr soll Uwe K. regelmäßig präventiv ermahnt und die Einhaltung der Auflagen kontrolliert werden.

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