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Brandenburg: Süß schmeckt der Sieg

Wie der Chef der Klosterbrauerei Neuzelle den elfjährigen Streit um gezuckertes Bier gewann

Neuzelle - Nach außen strahlt der Chef der Neuzeller Klosterbrauerei. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Helmut Fritsche nach einem elfjährigen Streit mit den Brandenburger Behörden endlich Recht gegeben. Er darf sein Schwarzbier „Bier“ nennen – obwohl er gegen das deutsche Reinheitsgebot von 1516 verstößt. Denn Fritsche mischt in seinen „Schwarzen Abt“ außer Hopfen, Malz, Wasser und Hefe aus Geschmacksgründen auch Zuckersirup – allerdings erst nach dem Brauvorgang. Das Bier wird also durchaus ohne Zusatzstoffe gebraut und ist, so das Gericht, deshalb ein „besonderes Bier“, das als Bier vertrieben werden darf.

Im Innern dürfte der Unternehmer, der den Betrieb in Neuzelle nach der Wende gekauft hatte, aber auch recht nachdenklich gestimmt sein. Denn mit dem Gerichtsurteil sind der 67-Jährige und sein 40-Mann-Betrieb raus aus den Schlagzeilen. Medien in ganz Deutschland und sogar im Ausland hatten ihm ein Jahrzehnt lang eine Bühne gegeben. In markigen Worten zog Fritsche über die Brandenburger Bürokraten her – ließ selbst aber auch eine Provokation auf die andere folgen. Mal druckte er Etiketten, die zwar auf die Bezeichnung Bier verzichteten. Aber bei dem Begriff „Schwarz…“ wusste doch jeder Bescheid. Dann setzte sich die Brauerei kurzfristig bewusst über das Verbot hinweg, auf den Flaschen überhaupt einen Hinweis zu geben, sie könnten Bier enthalten.

Das Agrarministerium und das Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree reagierten immer ganz formal. Sie verteidigten das Reinheitsgebot nach allen Kräften und mussten sich dafür Vorwürfe aus Neuzelle gefallen lassen, sie gefährdeten Arbeitsplätze.

Eines Tages erklärte Fritsche: „Wenn unser Bier kein Bier sein darf, zahle ich auch keine Biersteuer!“ Das war zwar nicht ganz ernst gemeint, aber Steuerbeamte nahmen dennoch einen Kasten „Schwarzer Abt“ mit ins Amt – „zur Prüfung“. Wenig später schickten sie ihr schriftliches Urteil nach Neuzelle: Ja, beim Flascheninhalt handele es sich eindeutig um Bier. Fritsche müsse Biersteuer zahlen. Das Landwirtschaftsministerium aber kümmerte sich nicht darum und legte sich weiter quer.

Doch jede neue Runde im Streit brachte auch Werbung für die Klosterbrauerei und kurbelte den Absatz an. Schließlich wollten viele Biertrinker wissen, was es denn mit diesem umstrittenen Gebräu nun auf sich habe. So mancher kam erst dadurch auf den Geschmack. Der Jahresausstoß kletterte auf 40 000 Hektoliter.

Neben dem „Schwarzen Abt“ brachte der in einer herrschaftlichen Villa in Bad Saarow wohnende Fritsche in regelmäßigen Abständen immer neue Erfindungen auf den Markt: ein Badebier zur äußeren Anwendung, ein Bier gegen das Altern, ein Kirschbier und zuletzt ein Marathon-Bier für körperliche Leistungsstärkung. Er holte seinen Sohn Stefan in die Geschäftsführung – und drohte zuletzt, aus Brandenburg wegzugehen, die Brauerei nach Sachsen oder nach Polen zu verlegen. Würde er tatsächlich im Nachbarland produzieren und das Gebraute dann wieder nach Deutschland einführen, dürfte sich keine Behörde gegen den Vertrieb unter der Bezeichnung „Schwarzbier“ sträuben, so wenig wie etwa gegen den Verkauf des mexikanischen „Corona“.

Diese Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes war auch Teil der Argumentation der Brauerei vor dem Bundesverwaltungsgericht. Hätten die Richter Fritsche nun kein Recht gegeben, wäre er vor den Europäischen Gerichtshof gezogen.

Das ist nun nicht mehr nötig. Das Neuzeller Schwarzbier ist ein ganz gewöhnliches Schwarzbier, auch wenn es leicht nach Zucker schmeckt. So, wie es angeblich schon die Neuzeller Zisterziensermönche gemocht haben.

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