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Teures Grün. Am heutigen Freitag endet die Angebotsfrist für den Uferstreifen am Griebnitzsee.

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Ufergrundstücke am Griebnitzsee: Die Stadt Potsdam ist schon überboten

Es ist ein zweistelliger Millionenbetrag für Ufergrundstücke am Griebnitzsee im Gespräch. Bedeutet das eine Vorentscheidung?

Im Uferkonflikt am Griebnitzsee erhält Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) für seinen Kurs nahezu uneingeschränkte Unterstützung der Stadtpolitik. So votierte aktuell eine große Mehrheit der 56 Stadtverordneten dafür, dass die Stadt sich am Bieterverfahren um die Uferflächen des Bundes beteiligt – und das, obwohl die Stadtspitze kurz vor der nichtöffentlichen Sondersitzung das Gebot von 2,6 Millionen Euro auf drei Millionen Euro aufgestockt hatte.

Hat Potsdam jetzt damit Chancen, den Zuschlag zu bekommen?
Bleibt das Bundesfinanzministerium bei seiner Ankündigung, nach der Ausschreibung die bundeseigenen Grundstücke aus der Pflicht zur Wirtschaftlichkeit an den Höchstbietenden zu verkaufen, hat die Stadt Potsdam keine Chance. Denn mit drei Millionen Euro erfüllt sie gerade einmal das Mindestgebot. Die Gebote privater Interessenten liegen nach Informationen des Tagesspiegels weitaus höher, sogar im zweistelligen Millionenbereich.

Warum hat Potsdam sich entschieden, überhaupt ein Gebot abzugeben?
Die Stadt bewertet die Ausschreibung der Flächen als rechtswidrig. Der Bund hingegen sieht die Ausschreibung als Pflicht an. Denn nachdem die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), deren Aufsichtsbehörde das Bundesfinanzministerium ist, sich im Herbst 2009 auf einen Verkauf der Flächen an die Stadt für den gemeinsam ermittelten Verkehrswert von 2,6 Millionen Euro geeinigt hatte, ging ein weiteres Angebot ein. Eine Gruppe von privaten Seeanrainern soll drei Millionen Euro geboten haben – nach Ansicht der Stadt, um den von ihr geplanten öffentlichen Uferweg zu verhindern. Das Bundesfinanzministerium stellte fest, damit habe sich ein „Markt gebildet“, daher müsse ausgeschrieben werden. Potsdam hat angekündigt, eine Klage gegen die Ausschreibung zu prüfen. Gleichzeitig wolle die Stadt mit dem Gebot klarstellen, dass sie weiter Interesse an den Uferflächen hat und bereit ist, dafür regulär zu bezahlen, so Oberbürgermeister Jann Jakobs.

Wer entscheidet über den Verkauf?
Der Haushaltsausschuss des Bundestags. Er wird dazu eine Vorlage des Bundesfinanzministeriums bekommen. Wann dies geschieht, ist derzeit offen. Im Ausschuss hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition die Mehrheit. Aus Brandenburg sitzt Peter Danckert (SPD) in dem Gremium. Offen ist auch, ob der Bundesrat ebenfalls entscheiden muss. Dies sieht die Bundeshaushaltsordnung vor, wenn Grundstücke mit „besonderer Bedeutung“ verkauft werden. Zu solchen hatte das Bundesfinanzministerium die Griebnitzsee-Parzellen erklärt.

Welche politischen Entscheidungen sind möglich?
Der Bund bietet die Grundstücke mit und ohne Wegerecht für die Öffentlichkeit an. Ein vorstellbarer Kompromiss ist der Verkauf an Private, aber mit Wegerecht. Dann wäre der Uferweg auf diesen Abschnitten sicher, Potsdam müsste für den Wertverlust aufkommen. Eine politische Mehrheit für den direkten Verkauf an Potsdam scheint nahezu ausgeschlossen. Möglich ist aber auch, dass der Haushaltsausschuss sich für das Höchstgebot entscheidet – oder der Stadt Potsdam das Angebot macht, für diesen Preis zu kaufen.

Wie viel Geld kann Potsdam ausgeben?

Die Landeshauptstadt ist verschuldet, der städtische Haushalt steht unter Vorbehalt der Kommunalaufsicht. Bereits das Drei-Millionen-Gebot könnte daher Schwierigkeiten machen. Offiziell darf Potsdam Grundstücke nicht teurer als zum Verkehrswert kaufen.

Was passiert, wenn Potsdam die Grundstücke des Bundes nicht bekommt?

Dann wird es nach Ansicht der Stadt sehr teuer und kompliziert, den Uferweg durchzusetzen. Zwar hat Potsdam ein Vorkaufsrecht, könnte also in die Kaufverträge zwischen Bund und privaten Anrainern einsteigen. Allerdings geht die Stadt davon aus, dass dies juristisch angefochten würde. Befürchtet werden jahrelange Verfahren. Fällt das Vorkaufsrecht, blieben Enteignungen. Diese würden erheblich teurer, wenn Anrainer vom Bund kaufen können. Denn dank der erworbenen Uferflächen werden die Anwohner zu Eigentümern von wertvolleren Seegrundstücken. Damit müsste Potsdam hohe Entschädigungssummen zahlen. Dazu kämen außerdem die Kosten für die Uferflächen, die ohnehin schon in Privatbesitz sind. So könnte der knapp drei Kilometer lange Uferweg schnell rund 20 Millionen Euro kosten.

Warum sind die 51 Grundstücke des Bundes, die insgesamt 31 700 Quadratmeter umfassen, überhaupt so wichtig?
Bisher gehören der Stadt nur wenige Flächen am Ufer. Je mehr sie besitzt, umso größer sind die Chancen, den Uferweg legal und zu überschaubaren Kosten durchzusetzen.

Warum können Anrainer den Uferweg, der seit der Wende genutzt worden ist, überhaupt absperren?

Der Weg entstand nach Enteignungen durch das SED-Regime, das dort die deutsch-deutsche Grenze absichern ließ. Nach der Wende fiel der ehemalige Mauerstreifen an den Bund. Teilweise wurden Grundstücke an zuvor Enteignete zurückgegeben, teilweise an Private verkauft. Daher verlief der Spazierweg über Privateigentum. Potsdam versäumte es in den 1990er Jahren, den Uferweg zu legalisieren. Eine Einigung mit den Anrainern scheiterte. Dann kassierte das Oberverwaltungsgericht auch den Bebauungsplan der Stadt für das Ufer wegen erheblicher Mängel. Derzeit gibt es damit keine Rechtsgrundlage für einen Uferweg. Die Stadt arbeitet jedoch an einem neuen Bebauungsplan. Er soll Ende 2010 vorliegen, muss dann im Stadtparlament beschlossen werden. Außerdem wird damit gerechnet, dass Anrainer erneut gegen das Planwerk klagen.

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