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Bahn Spionage

© ddp

Datenschutz: Bahn vs. Blogger: Nichts als Ärger

Über Negativ-PR muss sich die Deutsche Bahn derzeit nicht beschweren. Jetzt kommt auch noch der Fall eines Bloggers dazu, den der Konzern wegen der Veröffentlichung eines internen Dokuments abgemahnt hat. tagesspiegel.de hat sich angesehen, was an der Sache dran ist.

Die Deutsche Bahn überprüfte in den vergangenen Jahren ihre Mitarbeiter systematisch auf Bestechlichkeit und andere etwaige Verfehlungen. Das Ausmaß der Bespitzelungen kommt erst jetzt Stück für Stück ans Licht. Vieles davon geht aus einem vertraulichen Memo hervor, das deutschen Medien zugespielt wurde. Verfasst hatte es ursprünglich der Berliner Datenschutzbeauftragte nach einem Gespräch mit ranghohen Mitarbeitern der Bahn über die Spitzel-Affäre.

In dem Papier wird zum Beispiel erwähnt, dass die Bahn der Detektivfirma Network Deutschland einen Auftrag über 800.000 Euro ohne irgendein Schriftstück erteilte. Oder dass der konzerninterne Datenschutzbeauftragte nicht über die Spitzel-Aktion informiert wurde - ebenso wenig wie der Betriebsrat, der als "zu geschwätzig" bezeichnet wurde. Und dass den Beteiligten der Bahn-Revisionsabteilung letztlich jedes Mittel recht war, um Verwicklungen ihrer Mitarbeiter aufzudecken - auch mithilfe von Telefon-, Bank- und Steuerdaten. Das alles hat das Image der Bahn weiter beschädigt.

Nun hat der Bahn-Konzern auch noch eine Online-Front eröffnet. Es geht um den Internet-Aktivisten Markus Beckedahl von netzpolitik.org. Auch dieser hatte das Memo zugespielt bekommen. Aber anstatt daraus wie andere Medien bloß zu zitieren, stellte er es am 31. Januar vollständig ins Netz. Jetzt mahnte die Rechtsabteilung der Bahn Beckedahl ab und forderte ihn auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Doch Blogger Beckedahl blieb sich treu: Er veröffentliche die Abmahnung ebenfalls komplett im Netz - inklusive der Frage, wer ihm den juristischen Beistand geben könnte.

Schnell hohe Wellen im Netz

In Windeseile verbreitete sich die Abmahn-Aktion der Bahn in der Blogosphäre. User hinterließen dutzendweise Kommentare auf Beckedahls Artikel zur Abmahnung. Der Großteil der Kommentare war vorhersehbar: Man erregte sich über die Deutsche Bahn und ihr Verhalten. Dass also die Bahn versuche, Beckedahl mit juristischen Mitteln einzuschüchtern, obwohl eine Vielzahl von Medien schon seit Tagen aus dem Schreiben zitiere. Beckedahl sagt tagesspiegel.de, er wollte, dass alle Interessierten "sich eine Meinung bilden konnten".

Worüber sich so ziemlich alle Blog-Kommentatoren einig sind, ist der PR-Gau, den das Verhalten der Bahn ausgelöst hat. Eine Reihe von Personen zweifelt am Internet-Verständnis der Bahn-Führung. Denn im Netz kann einmal Veröffentlichtes nicht so leicht ungeschehen gemacht werden. Das anstößige Dokument ist in der Zwischenzeit an vielen Stellen im Netz zu finden, z.B. bei wikileaks. Ein weiterer Punkt: Die klare Rollenverteilung in "Böse Bahn" und "Guter Blogger" schaukelt das Interesse enorm hoch. Die Bahn kann wegen des aktuellen Image-Tiefs niemanden auf ihre Seite ziehen. Und die Information lässt sich erst recht nicht juristisch kontrollieren. Also genau das Gegenteil dessen, was die Konzernjuristen eigentlich mit der Abmahnung anstrebten.

Datenschutz der Beteiligten nicht berücksichtigt

Doch was ist aus juristischer Sicht an der Abmahnung dran? Unabhängig von der Argumentation der Bahn ist auf jeden Fall problematisch, dass Markus Beckedahl in dem veröffentlichten Dokument die Namen der beteiligten Personen, also der Bahn-Mitarbeiter und der Datenschützer, nicht geschwärzt hatte. Denn das verstößt ganz klar gegen deren Persönlichkeitsrechte. Insofern muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, beim Kampf um Transparenz selbst einen gewissen Datenschutz-Kollateralschaden verursacht zu haben. In der Zwischenzeit (seit 17.40 Uhr) hat Beckedahl die Namen der Beteiligten aus dem Dokument und aus seinem Online-Artikel gelöscht. "Ich hatte anfangs nicht so sehr an die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten gedacht", sagt Beckedahl im Gespräch mit tagesspiegel.de. Für ihn zählte vor allem das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Er wollte, sagte er zu tagesspiegel.de, dass alle Interessierten "sich eine Meinung bilden konnten".

Die Bahn begründet die Abmahnung mit dem "Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen". Die Konzernjuristen fordern Beckedahl nicht nur auf, "den Gesprächsvermerk im Wortlaut und als pdf-Datei sofort von Ihrer Homepage zu entfernen". Sie verlangen zudem, dass er eine Erklärung abgibt, das Schreiben auch in Zukunft nicht mehr zu verlinken oder zu zitieren. Markus Beckedahl sagt, dass er inzwischen sehr kompetente Anwälte gefunden hat, die ihn beraten. Voraussichtlich wird er nicht auf die Abmahnung eingehen, weil er nicht damit rechnet, dass die Bahn mit ihrer Argumentation durchkommt.

Öffentlichkeit oder Konzerninteressen?

Juristisch gibt es aber - wie so häufig - ganz unterschiedliche Einschätzungen. Thomas Stadler, ein Fachanwalt für IT-Recht, hat in seinem Blog gleich einen Eintrag zu dem Fall verfasst. Er führt aus, dass die Argumentation der Bahn vor allem auf dem Punkt "Verwertung von Betriebsgeheimnissen" fußt - und das treffe auf Beckedahl nicht zu: Schließlich habe er weder als Konkurrent, aus Eigennutz, oder in der Absicht gehandelt, die Bahn zu schädigen. Beckedahl habe die Daten veröffentlicht, weil er über die Bahn berichtete. Weiterhin fragt sich der Anwalt Stadler, ob die Daten überhaupt geheimhaltungspflichtig sind. Denn sie sind seit mehreren Tagen mehreren Redaktionen und Nachrichtenagenturen bekannt. In diesem Fall geht es darum, zwischen dem Geheimhaltungsbedürfnis und der Interesse der Öffentlichkeit abzuwägen. Für Stadler überwiegt ganz klar das öffentliche Interesse. "Mir scheint es, dass bei der Bahn einige Leute nicht mehr wirklich bei Trost sind und gerade wild um sich schlagen", schreibt Stadler.

Der Hausjurist des Tagesspiegels sagt wiederum, dass die Veröffentlichung eines ganzen Dokuments problematisch sein kann. Leicht könnten Unternehmen einige Sätze herauspicken, mit denen sie eben doch ihren Geheimhaltungsanspruch begründen.

Insgesamt teilt sich diese Story auf drei Ebenen auf: In Sachen PR bleibt es für die Bahn ein Gau. Eine Solidaritätswelle unter Bloggern und das David-Goliath-Schema machen klar, wer dabei besser wegkommt. Moralisch gesehen ist es zwiespältig, denn Beckedahl hat etwas leichtfertig die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten hintangestellt. Aber er hat da nachgebessert, und böse Absicht kann man ihm auch nicht unterstellen - bei der Bahn sieht es da anders aus. Juristisch ist nichts völlig klar, bis letzten Endes ein Richter ein Urteil spricht. Auch wenn die Argumentation der Abmahnung eher weit hergeholt ist. Markus Beckedahl hat sich auf jeden Fall entschieden, das Dokument und den Artikel erst einmal online zu lassen.

Michael Hörz

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