zum Hauptinhalt
Noch einmal müssen die Texte des "Perlentauchers" geprüft werden, ob sie zu nah an den Originalen der Zeitungen sind.

© dpa

Perlentaucher: "Unser Geschäftsmodell steht nicht infrage"

Die Verlage wollten vom BGH ein Grundsatzurteil gegen das Netzportal Perlentaucher und bekamen es nicht. Mitgründer Chervel sagt, er sehe sich bestätigt und mache weiter.

Der BGH hat den Fall Perlentaucher gegen FAZ und Süddeutsche Zeitung nicht entschieden und an die Vorinstanz zurückverwiesen. War das nun ein Sieg oder eine Niederlage für eine der beiden Seiten?

Thierry Chervel, Mitgründer des Perlentaucher, wirkt genervt und enttäuscht, dass er noch immer keine endgültige Entscheidung hat, sieht sich aber auch in seiner Arbeit bestätigt. Das Urteil zeige, dass der Perlentaucher nichts Unrechtes tue, sagte er. "Offensichtlich ist es nicht unzulässig, Rezensionen großer Zeitungen zu resümieren."

Der Perlentaucher liest seit Jahren die Feuilletons und fasst in Metatexten zusammen, was dort steht. Die Beispiele verlinken zu den Quellen und geben so einen täglichen Überblick über die Kulturberichterstattung.

Zwei Verlage sehen darin jedoch eine unerlaubte Verwertung der von ihnen erstellten Texte. Die bislang letzte Instanz, das Oberlandesgericht Frankfurt, folgte dem nicht. Daraufhin zogen die Verlage vor das Bundesgericht und wollten eine Grundsatzentscheidung, ob auf diese Art mit den Werken umgegangen werden darf, oder ob das Urheberrecht dies verbietet.

Diese Grundsatzentscheidung haben die Bundesrichter nicht gefällt – für Chervel eben die Bestätigung. Er habe, sagt er, die Urteilsbegründung noch nicht gelesen, deswegen stehe der Satz unter Vorbehalt, doch glaube er, dass "unser Geschäftsmodell vom BGH nicht infrage gestellt wurde".

Gleichzeitig aber soll das Oberlandesgericht nun noch einmal prüfen, ob die von den Verlagen beanstandeten Textstellen aus dem Perlentaucher nicht doch zu nah an den Originalwerken sind. Insgesamt zwanzig Stellen haben die Verlage aus dem Archiv des Perlentauchers gepickt, alle müssen nun in einer erneuten Verhandlung neu begutachtet werden.

Gleichzeitig sei es vorstellbar, dass der BGH in seiner Begründung noch Kriterien entwickelt, wann ein Text zu nah am Original sei und mit diesem verwechselt werden könne, sagt Chervel. Nach diesen Kriterien müssten im Zweifel auch alle übrigen Texte des Perlentauchers geprüft werden.

Unter Umständen mit dem Ergebnis, dass einige von ihnen die Grenze überschreiten. Geprüft werden soll dabei vor allem, "in welchem Ausmaß die Abstracts originelle Formulierungen der Originalrezensionen übernommen haben". "Es läuft darauf hinaus, dass wir diese Notizen austauschen und dann, ja, dann können wir weitermachen", sagt Chervel.

Die Verlage wollen eigentlich erreichen, dass der Perlentaucher ihnen Schadenersatz zahlt und sein Tun einstellt. Trotzdem sehen sie in dem Spruch einen Etappensieg. Er sei ein "herber Rückschlag" für den Perlentaucher, schreibt die Süddeutsche Zeitung.

Chevel sieht das naturgemäß etwas anders: "Man kann sich fragen, ob es lohnt, zehntausende Euro auszugeben, um zu diesem Ergebnis zu gelangen."

Es geht also weiter, oder wie Thierry Chervel sagt: "Es hört nicht auf."

Quelle: Zeit Online

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false