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Wirtschaft: Für geordnete Verhältnisse

Die Behörden drängen zur Eile. Doch viele Arbeitslose lassen sich noch Zeit, obwohl viel zu beachten ist

Die Zeit drängt: Seit Mitte Juli verschickt die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Formulare für das neue Arbeitslosengeld II. Bis zum 20. September sollen all diejenigen, die derzeit Arbeitslosenhilfe bekommen, das Antragsformular im Briefkasten haben. Sie alle sollen ihre Formulare möglichst schnell ausfüllen und vor Ort persönlich abgeben, damit offene Fragen sofort geklärt werden können und Zeit gespart wird, sagt die BA.

Doch in den Arbeitsagenturen bleiben die ausgefüllten Formulare erst einmal liegen. Schuld ist der Gesetzgeber. Denn der hat seine Hausaufgaben nicht rechtzeitig gemacht. Beispiel: Eine wichtige Rechtsverordnung, in der die Anrechnung von Vermögen und Einkommen präzisiert werden soll, steht noch aus. Konsequenz: Die Mitarbeiter der Agenturen können über die Anträge nicht entscheiden. Aber auch BA-interne Dienstanweisungen fehlen noch.

Damit nicht genug: Auch die Computer samt dazugehöriger Software lassen auf sich warten. „Wir gehen davon aus, dass die Computer Anfang Oktober kommen“, sagt BA-Sprecherin Ilona Mirtschin. Trotz der Verzögerungen verspricht Mirtschin, dass jeder Antrag „zeitgerecht“ bearbeitet werde. Wer in diesem Jahr das vollständig ausgefüllte Formular abliefere, werde pünktlich zum Anfang des nächsten Jahres das Arbeitslosengeld II erhalten.

Doch noch ist der Rücklauf schleppend: Von den ersten 880 000 Formularen, die die BA bis Anfang August verschickt hatte, sind gerade einmal 37 700 Anträge vollständig ausgefüllt bei den Agenturen abgeliefert worden. Das liegt nicht nur daran, dass das 16-seitige Formular viele Leute abschreckt. Einige Antragsteller nutzen auch die Zeit, ihre Verhältnisse so zu ordnen, dass sie bei Hartz IV gut abschneiden. Und das geht so:

Persönliche Verhältnisse klären. Das neue Arbeitslosengeld II wird nur gezahlt, wenn man bedürftig ist. Das heißt: Abzüglich bestimmter Freibeträge muss man erst das Ersparte verbrauchen beziehungsweise vom Einkommen und Vermögen des Lebenspartners zehren, bevor es Geld vom Staat gibt. Leben Sie mit jemandem zusammen, wird vermutet, dass es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt. Verdient Ihr Partner oder hat er einiges auf der hohen Kante, wird Ihnen das Arbeitslosengeld II verweigert. Um das zu verhindern, müssen Sie Ihre Verhältnisse neu ordnen: Führen Sie kein gemeinsames Konto, unterstützen Sie einander nicht finanziell und schließen Sie einen Untermietvertrag!

Schulden tilgen. Um Ihr Vermögen zu verringern, sollten Sie Schulden tilgen, bevor Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Auch größere Anschaffungen – ein neuer Fernseher, eine neue Küche – sollten Sie jetzt tätigen, um so das anrechenbare Vermögen zu vermindern.

Lebensversicherungen anpassen. Für die private Altersvorsorge gibt es einen speziellen Freibetrag. Den können Sie jedoch nur nutzen, wenn die Versicherung eindeutig als Altersvorsorgeprodukt eingestuft wird. Vereinbaren Sie daher mit dem Versicherer, dass Sie sich die Versicherung – zumindest in Höhe des Freibetrages – erst im Ruhestand auszahlen lassen. Eine solche Vertragsänderung ist im neuen Versicherungsvertragsgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber beachten Sie: Die Umschreibung muss geschehen sein, bevor Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen.

Riester-Verträge abschließen. Wenn Sie für Ihr Alter privat vorsorgen wollen, das Arbeitslosengeld II aber nicht gefährden möchten, sind Sie – nach derzeitigem Stand – mit Riester-Verträgen und Betriebsrenten, die nach Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt werden, auf der sicheren Seite. Auch private Leibrenten, die erst im Ruhestand fällig werden und vorher nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sind, werden bei Hartz IV komplett außer Acht gelassen.

Wohngeld beantragen. Wenn Sie jetzt noch Wohngeld beantragen, kommt das nicht nur heute Ihrer Haushaltskasse zu Gute, es zahlt sich auch im nächsten Jahr aus. Der Grund: Damit Bezieher von Arbeitslosengeld, die 2005 Arbeitslosengeld II bekommen, nicht sofort auf das niedrige Niveau abrutschen, bekommen sie ab 2005 einen auf zwei Jahre befristeten Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Voraussetzung: Das Arbeitslosengeld II liegt unter dem Arbeitslosengeld plus Wohngeld. Als Zuschlag zahlt der Staat im ersten Jahr zwei Drittel der Differenz, höchstens jedoch 160 Euro im Monat für Alleinstehende und 320 Euro für Lebenspartner, für jedes minderjährige Kind, gibt es einen Zuschlag von maximal 60 Euro monatlich. Im zweiten Jahr wird der Zuschlag halbiert.

Sich selbstständig machen. Wer sich selbstständig machen will, sollte das tun, so lange er noch Arbeitslosenhilfe bekommt. Denn wer eine „Ich-AG“ gründet, bekommt noch in diesem Jahr 600 Euro pro Monat genehmigt. Ab 2005 gibt es diese Förderung nicht mehr. Dann entscheidet die Arbeitsagentur im Einzelfall, ob es für Existenzgründer ein so genanntes Einstiegsgeld gibt – und in welcher Höhe.

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