zum Hauptinhalt
Besser sehen: Die Kasse zahlt, wenn ohne Brille die Augen schlechter werden.

© Picture-Factory - stock.adobe.co

Hilfsmittel: Wann die Kasse für Brillen, Hörgeräte, Einlagen und Therapien zahlt

Kinder bekommen höhere Zuschüsse als Erwachsene. Was Kassenpatienten verlangen können, lesen Sie hier.

Ohne Hilfe kommen viele Menschen nicht klar – einige brauchen eine Brille, andere ein Hörgerät, wieder andere sind auf Rollatoren oder Rollstühle angewiesen. Die schlechte Nachricht: Diese Hilfsmittel sind teuer. Die gute: In vielen Fällen übernehmen die Krankenkassen zumindest einen Teil der Kosten.

Für 32.500 Artikel gibt es Zuschüsse

Allein 2017 erhielten deutsche Versicherte Hilfsmittelzuschüsse im Wert von 8,07 Milliarden Euro. Um herauszufinden, welche Hilfsmittel die eigene Krankenkasse übernimmt, lohnt sich ein Blick auf deren Webseite. Dort werden viele der herkömmlichen Hilfsmittel aufgeführt. Lässt sich ein Produkt dort nicht finden, sollten Sie einen Blick in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes werfen. Es listet alle 32.500 Artikel auf, die derzeit von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Das Verzeichnis ist online frei abrufbar und soll es Ärzten, Apotheken und Sanitätsgeschäften, also den sogenannten Leistungserbringern, erleichtern, ihren Patienten Auskunft über eine mögliche Kostenübernahme zu geben.

Was jetzt neu ist

Das Verzeichnis wurde kürzlich aktualisiert und um einige Produkte erweitert: Querschnittsgelähmte bekommen nun Zuschüsse für ein Exoskelett, mit dem sie aufstehen und herumlaufen können, und Prothesenträger haben die Möglichkeit, sich elektrische Prothesen zumindest anteilig finanzieren zu lassen.

Verzeichnis wird alle fünf Jahre überarbeitet

Solche Innovationen kommen ständig neu auf den Markt. Ein zunehmendes Problem für den GKV-Spitzenverband, denn der kann sein Hilfsmittelverzeichnis nicht mehr schnell genug aktualisieren, erklärt Verbandssprecher Florian Lanz. Kürzere Fortschreibungsintervalle sollen dem nun entgegenwirken: Das Verzeichnis soll ab sofort laufend aktualisiert und alle fünf Jahre komplett überarbeitet werden. Außerdem will der Spitzenverband die Qualitätsstandards der Hilfsmittel erhöhen, so Lanz. Als erste Maßnahme wurde ein Maximalgewicht von zehn Kilogramm für Rollatoren eingeführt, um sie handlicher zu machen.

Kunden müssen immer über das günstigste Angebot informiert werden

Außerdem gibt es nun neue Richtlinien für Leistungserbringer. Hilfsmittelfachhändler und Apotheken sind jetzt verpflichtet, ihre Patienten immer zuerst über die günstigsten Hilfsmittel aufzuklären und das zu dokumentieren. Dadurch soll verhindert werden, dass Patienten unnötig draufzahlen müssen. Das sei in der Vergangenheit häufig passiert, sagt Lanz. Und zwar dann, wenn Apotheken und Sanitätsgeschäfte den Patienten ihre eigenen, teuren Hilfsmittel statt günstigerer Varianten angeboten haben, um mehr Umsatz zu machen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nämlich nur Kosten in Höhe eines Festbetrags, der sich an der günstigsten Variante eines Hilfsmittels festmacht. Alles darüber hinaus müssen Patienten selbst bezahlen.

Ein Beispiel: Ein Patient benötigt stützende Einlagen für die Füße. Der gesetzliche Festbetrag liegt hier bei 55 Euro, so viel kosten also die günstigsten Einlagen dieser Art. Empfiehlt der Sanitätsfachhändler nun seine eigenen Einlagen für 70 Euro, muss der Patient die Differenz von 15 Euro selbst bezahlen.

Ab dem 18. Geburtstag kommt außerdem eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens aber zehn Euro dazu. In diesem Fall also 5,50 Euro.

Hochpreisige Varianten von Hilfsmitteln werden nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn dafür eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Vertragspreise zwischen Kassen und Lieferanten

Bei bestimmten Hilfsmitteln ist die Kostenübernahme durch Vertragspreise zwischen Krankenkasse und Lieferanten geregelt. So zum Beispiel bei Rollstühlen: Nach ärztlicher Anordnung können Patienten den Rollstuhllieferanten kontaktieren, mit dem die Krankenkasse ein Preisabkommen geschlossen hat. Der holt sich die Genehmigung der Kasse ein und liefert den Rollstuhl dann aus. Möchten Patienten ihren Rollstuhl von einem anderen Hersteller beziehen, der einen höheren Preis verlangt, müssen sie die Differenz selber bezahlen. Techniker Krankenkasse, DAK, AOK und andere gesetzliche Kassen informieren auf ihren Internetseiten über ihre Vertragspartner.

Wann die Pflegeversicherung zahlt

Für Pflegemittel wie Duschstühle oder Treppenlifte greift die Pflegeversicherung. Hygiene- und Gebrauchsmittel können mit bis zu 40 Euro pro Monat bezuschusst werden und bei technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten wird lediglich die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent fällig. Die Pflegeversicherung bezuschusst außerdem Umbauten für barrierefreies Wohnen mit bis zu 4000 Euro.

Und was ist nun mit den Hörgeräten und Brillen? Für das erste Hörgerät bekommen gesetzlich Krankenversicherte einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro, für ein zweites Hörgerät ist der Zuschuss geringer, heißt es bei der Hörgerätekette Kind. Die Kosten für eine Brille können Erwachsene mit der Kasse abrechnen, wenn ihre Fehlsichtigkeit mehr als sechs Dioptrien beträgt oder bei einer Hornhautverkrümmung mehr als vier Dioptrien oder wenn beide Augen schwer sehbeeinträchtigt sind – das ist der Fall, wenn man trotz Brille oder Kontaktlinsen eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent auf dem besseren Auge erreicht.

Kinder bekommen höhere Zuschüsse

Kinder und Jugendliche erhalten oft höhere Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel als Erwachsene. Brillengläser zum Beispiel bekommen Kinder dann vollständig von der Krankenkasse finanziert, wenn sich ohne Sehhilfe die Sehstärke auf Dauer verschlechtern würde. Das Gestell hingegen müssen die Eltern selbst bezahlen. Bis zum Ende der 10. Klasse übernehmen die Kassen außerdem Kunststoffgläser für Sportbrillen. Geht eine Brille kaputt oder verloren, können Kinder meist ohne neue Verordnung eine neue Brille erhalten, solange sich die Dioptrienzahl nicht verschlechtert hat. Für Hörgeräte samt Batterien und Ohrpassstücken bezahlen die Krankenkassen bis zum 18. Geburtstag bis zu 1000 Euro, bei Hörhilfen für beide Ohren sogar bis zu 2000 Euro. Das gilt ab einer Hörschwäche von mindestens 30 Dezibel auf dem besseren Ohr. Auch Therapieformen wie Ergo- oder Logopädie werden von den Kassen bezahlt, wenn dafür medizinische Notwendigkeit besteht.

Lena Paetsch

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false