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Volle Pulle. Das kann bei den derzeitigen Energiekosten ein teures Vergnügen sein.

© dpa

Modernisierung: Vermieter kann Heizung verbieten

Mieter können nicht gegen den Willen des Vermieters eine Gasetagenheizung einbauen – selbst dann nicht, wenn sie bereit sind, für den Einbau selbst zu zahlen.

Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, auf das der Deutsche Mieterbund (DMB) hinweist (Az: VIII ZR 10/11).

Der Fall, um den es geht, spielt in Berlin. Die Wohnung besteht aus vier Zimmern, von denen drei mit Kachelöfen ausgestattet sind und eines gar nicht beheizbar ist, einer ebenfalls nicht beheizbaren Toilette, einem Bad mit Elektroheizung und einer Küche mit Außenwandheizgerät. Die Wohnung liegt in attraktiver Wohnlage.

Der Vermieter lehnte die Bitte des Mieters, der notfalls auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung einbauen lassen wollte, ab. Er modernisiere erst, wenn der Mieter ausgezogen sei, sagte er. Dann baue er eine Gasetagenheizung ein und könne eine deutlich höhere Miete fordern als jetzt.

Der BGH gab dem Vermieter recht. Dieser sei weder zur Modernisierung verpflichtet, noch müsse er einer Modernisierung durch den Mieter zustimmen. DMB-Direktor Lukas Siebenkotten nannte die Entscheidung „problematisch“. Mieter mit günstigen Mieten sollen zur Kündigung bewegt werden, um die Wohnung teurer weitervermieten zu können. „Damit wird dem Rechtsmissbrauch Tür und Tor geöffnet“, sagte Siebenkotten.

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