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Steuerberatung: Kann ich die BVG-Karte absetzen?

Die Rechtsfrage an Wolfgang Wawro, Steuerberater: Kann eine BVG-Jahreskarte von der Steuer abgesetzt werden?

Ich habe eine BVG-Jahreskarte, mit der ich jeden Tag zur Arbeit fahre. Kann ich die jetzt wieder voll bei der Steuer absetzen?

Rückwirkend ab 2007 kann nun wieder ab dem ersten Entfernungskilometer die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer beansprucht werden. Unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erhalten alle Betroffenen die gleiche steuerliche Entlastung, gleichgültig, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Wagen zur Arbeit kommen.

Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel konnten zwar noch bis einschließlich 2006 höhere Aufwendungen abziehen, falls sie nachwiesen, dass diese tatsächlich entstanden waren. Die Günstigerprüfung zwischen Entfernungspauschale und – höheren – tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel fiel aber ab 2007 weg. Ab 2007 konnten somit auch die Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel nur noch die Entfernungspauschale abziehen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale hat nicht nur Auswirkungen auf den Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sondern möglicherweise auch auf den Lohnsteuerabzug: Der Arbeitgeber kann zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlte Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal mit 15 Prozent versteuern; insoweit entfällt allerdings der Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer.

Ein besonderer Vorteil ergibt sich jedoch dadurch, dass diese Zuschüsse sozialversicherungsfrei sind. Maximal darf aber nur der Betrag pauschal versteuert werden, der beim Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden könnte. Der Rechtszustand wie bis 2006 wird bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht wieder hergestellt. Damals waren nachgewiesene Kosten von bis zu 4500 Euro im Jahr zu berücksichtigen. Bei einer Entfernung zum Arbeitsplatz von etwa sechs Kilometern gibt es arbeitstäglich 6 x 0,30 € = 1,80 € für die Hin- und Rückfahrt; der Fahrschein oder die Monatskarte bei der BVG kosten aber mehr.

an Wolfgang Wawro

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