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STEUERN sparen: Schnell noch gegensteuern

Wer sich in den letzten Wochen des Jahres geschickt verhält, kann seine Belastung für 2007 kräftig senken. Spartipps für Arbeitnehmer, Freiberufler und Eltern.

Wer Steuern sparen will, muss sich sputen. Nur noch sechs Wochen bleiben, um bis zum Jahreswechsel mit gezielten Ausgaben die Steuerlast für 2007 zu senken. Noch schneller müssen all die Arbeitnehmer sein, die schon jetzt wissen, dass sie in diesem Jahr besonders hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben werden und nicht bis zur Steuererklärung warten wollen, um mit dem Fiskus abzurechnen.

FREIBETRÄGE

Relevant ist das beispielsweise für Arbeitnehmer, die regelmäßig weite Strecken zur Arbeit pendeln, Eltern, deren Kinder in den Kindergarten gehen, Geschiedene, die Unterhalt an ihren Ex-Partner zahlen, oder Familienmitglieder, die die Pflege eines Angehörigen finanzieren. Sie können sich vom Finanzamt auf ihrer Steuerkarte Freibeträge eintragen lassen. Wer das bis zum 30. November tut, kann so sogar noch für das laufende Jahr seinen Nettolohn und sein Weihnachtsgeld erhöhen. Denn die Freibeträge werden dann rückwirkend für das Jahr 2007 berücksichtigt.

Tipp: Wer sich ohnehin auf den Weg zum Finanzamt macht, sollte seine neue Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr gleich mitnehmen. Dann kann man sich bereits jetzt die Freibeträge für das Jahr 2008 eintragen lassen – und bei Verheirateten auch eine günstigere Steuerklasse. Das ist sinnvoll, wenn absehbar ist, dass man arbeitslos wird. Wer bis Ende 2007 für das neue Jahr von Steuerklasse V in Steuerklasse IV wechselt, bekommt mehr Arbeitslosengeld I.

KINDERGELD

Eltern mit volljährigen Kindern sollten jetzt prüfen, ob das Kindergeld in Gefahr ist, und notfalls gegensteuern. Das Problem: Bei Auszubildenden wird das Kindergeld komplett gestrichen, wenn die Einkünfte des Kindes durch Lohn, Waisenrenten, Bafög oder Kapitaleinnahmen im Jahr 7680 Euro oder mehr betragen. Es geht um eine Menge Geld: Bei einem monatlichen Kindergeld von 154 Euro stehen für das gesamte Jahr insgesamt 1848 Euro auf dem Spiel.

Tipp: Daher sollten Eltern bereits jetzt Bilanz ziehen und die voraussichtlichen Einkünfte des Kindes ausrechnen. Droht der Nachwuchs über die Grenze von 7680 Euro zu kommen, sollte das Kind Ausgaben gezielt vorziehen und Fachliteratur oder einen Computer kaufen. Ein weiterer Joker ist die sogenannte Entgeltumwandlung. „Wenn der Auszubildende jetzt noch einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente steckt, sinkt das Gehalt“, rät Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). „Das kann das Kindergeld retten“, weiß der Steuerexperte.

HANDWERKER

Wer Arbeiten rund um den Haushalt zu erledigen hat, kann mit geschicktem Timing ebenfalls Steuern sparen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen (Gärtner, Haushaltshilfe, Babysitter, Putzfrau) kann man pro Jahr 20 Prozent der Kosten steuermindernd ansetzen, allerdings erkennt das Finanzamt maximal Kosten in Höhe von 3000 Euro an, das heißt: Die maximale Steuerersparnis liegt bei 600 Euro. Diese werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Weitere 600 Euro kann man sparen, indem man Handwerker in seinem Haushalt beschäftigt. Auch hier werden Arbeits- und Fahrtkosten bis zu einer Grenze von 3000 Euro vom Finanzamt berücksichtigt, und auch hier kann man als Auftraggeber 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. „Alles, was darüber liegt, wird gekappt“, warnt Steuerexperte Rauhöft.

Tipp: Wer in diesem Jahr bereits 600 Euro für Handwerkerarbeiten ausgegeben hat, sollte weitere Arbeiten lieber ins kommende Jahr verschieben oder die Rechnung erst im Januar bezahlen. Wer dagegen noch Luft bei der steuerlichen Absetzbarkeit hat, sollte dem Maler, Schreiner oder Installateur noch in diesem Jahr einen Abschlag zahlen, auch wenn die Arbeiten erst später abgeschlossen werden.

ARZTKOSTEN

Auch Ausgaben für die Gesundheit können bei der Steuer eine Rolle spielen. Zahnersatz, Zuzahlungen zu stationären Klinikaufenthalten und Kuren oder Brillen können von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie eine bestimmte Grenze überschreiten. Diese ist individuell unterschiedlich und richtet sich nach dem Einkommen und der familiären Situation. Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und Jahreseinkünften von 50 000 Euro muss 1500 Euro im Jahr selbst tragen. Übersteigen die Ausgaben die Grenze der zumutbaren Belastung, lassen sich mit jedem Euro, der über dieser Grenze liegt, Steuern sparen.

Tipp: Wer nur knapp unter der Grenze liegt, sollte sich jetzt noch eine neue Brille besorgen oder sich neue Kronen einsetzen lassen, um den Fiskus an den Kosten zu beteiligen. Übrigens: Auch Scheidungskosten fallen unter die Rubrik außergewöhnliche Belastungen.

ANSCHAFFUNGEN

Wer jetzt noch auf Einkaufstour geht, kann ebenfalls Steuern sparen. Denn nur noch 2007 können geringwertige Wirtschaftsgüter, die nicht mehr als 410 Euro kosten, sofort mit vollem Wert abgeschrieben werden. Nach dem Jahreswechsel sinkt diese Grenze auf 150 Euro. Die Grenzdaten gelten ohne Mehrwertsteuer. Computer oder Büromöbel, deren Preis zwischen 150 und 1000 Euro liegt, fließen dann in einen Pool und werden über fünf Jahre abgeschrieben. „Wer einen Computer für 400 Euro kaufen will, sollte das noch in diesem Jahr tun“, rät Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg.

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