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Wirtschaft: Stress am Strand

Bauarbeiten vor der Tür, Discolärm die ganze Nacht, schlechtes Essen – wie Sie sich revanchieren können

Ostseeurlauber mussten in diesem Sommer besonders tierlieb sein. Denn im Meer zwischen Fehmarn, Grömitz und Usedom tummelten sich in den vergangenen Wochen Tausende von Quallen. An den Stränden lieferten sich Kinder Quallenschlachten, im Wasser mussten die Schwimmer Feuerquallen ausweichen, um keine schmerzhaften Brandwunden davonzutragen.

Für viele Strandurlauber eine böse Überraschung. Kein Wunder, dass nun einige versuchen, im Nachhinein einen Teil ihres Urlaubsgeldes zurückzuverlangen – zumindest dann, wenn sie ihre Reise pauschal gebucht hatten. Doch die Erfolgsaussichten sind gering: „Quallen gehören in der Ostsee zum normalen Lebensrisiko“, sagt der auf Reiserecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Frank Kornblum. Bessere Karten haben Reisende, die sich über kaputte Duschen, schlechtes Essen oder nächtliche Partys in der Hoteldisco beschweren wollen. „Mängel bei der Unterkunft, beim Service oder bei der Verpflegung fallen in den Verantwortungsbereich des Veranstalters“, betont Kornblum.

KATALOG ENTSCHEIDET

Ob Reisende Geld zurückverlangen können oder nicht, hängt von einigen Voraussetzungen ab. Ein Reisemangel liegt nämlich nur dann vor, wenn Sie auf bessere Verhältnisse vertrauen durften. Maßgeblich sind die Beschreibungen im Reisekatalog oder im Internet. Wird Ihnen ein „beheizbarer Pool“ versprochen, heißt das nicht, dass die Heizung auch tatsächlich eingeschaltet wird. Ein „Hotel direkt am Meer“ muss nicht am Strand, sondern kann auch an der Steilküste liegen.

REISELEITUNG EINSCHALTEN

Zweite wichtige Voraussetzung, damit Ihre Beschwerde Erfolg hat: Sie müssen den Mangel schon vor Ort angezeigt und auf Abhilfe gedrängt haben. Die großen Reiseveranstalter bemühen sich zunehmend, Reklamationen vor Ort zu erledigen. „Rund drei Viertel der Beschwerden können bereits am Urlaubsort geklärt werden“, sagt Matthias Brandes von Thomas Cook.

Branchenprimus Tui hat bereits vor neun Jahren ein Beschwerdesystem ins Leben gerufen, mit dem Reklamationen im Ferienort abgewickelt werden. Die Reiseleitung versucht zunächst, Abhilfe zu schaffen, indem der Kunde beispielsweise ein anderes Zimmer bekommt. Ist das nicht möglich, erfolgt vor Ort Ersatz. So übernimmt die Tui beispielsweise die Kosten für Ausflüge, spendiert Vollpension, obwohl nur Halbpension gebucht war, stellt Reisegutscheine aus oder zahlt einen Ersatz in bar.

SCHRIFTLICH REKLAMIEREN

Wer die Urlaubsmängel angezeigt hat, aber bislang keinen Ersatz bekommen hat, muss jetzt handeln. Spätestens einen Monat nach dem Urlaubsende müssen die Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden und zwar schriftlich (Einschreiben mit Rückschein). Um Ihre Ansprüche zu belegen, sollten Sie Beweise vorlegen können – Fotos, auf denen Sie die Mängel festgehalten haben oder Adressen von Zeugen.

Wie viel Sie zurückverlangen, können Sie in dem Schreiben offen lassen. „Es muss aber klar sein, dass Sie auf jeden Fall eine Rückzahlung verlangen“, betont Rechtsanwalt Kornblum. Sollte der Veranstalter ein Angebot machen, sollten Sie nicht sofort zugreifen: „Viele lassen sich mit kleinen Schecks abspeisen“, warnt Kornblum. Dabei wäre oft mehr drin.

Einen Anhaltspunkt für das, was Sie verlangen können, liefert die vom Landgericht Frankfurt entwickelte Frankfurter Tabelle (siehe Grafik) . Nachschlagen können Sie auch in der so genannten Kemptener Tabelle, die Urteile verschiedener Gerichte auswertet und zusammenstellt. Dort können Sie auch nachlesen, wie das in Ihrem Fall zuständige Gericht – in aller Regel ist das das Gericht am Firmensitz des Reiseveranstalters – in früheren Verfahren geurteilt hat.

Beide Tabellen finden Sie im Internet unter www.reiserecht-fuehrich.de. Bei Reisereklamationen helfen auch die Verbraucherzentralen.

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