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Ferienhaus

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Wohnrecht für Urlauber: Der schöne Schein

Viele Touristen unterschreiben im Urlaub Verträge über pauschale Wohnrechte. Das kann teuer werden - die Tricks der Timesharing-Anbieter.

Rita und Gerd Kurt (Namen geändert) dachten sich nichts Böses, als sie während ihres Lanzarote-Urlaubs auf der Straße von einer jungen Frau ein Los geschenkt bekamen. Auch dass sie dann wirklich den Hauptpreis – eine Inselrundfahrt mit Abendessen – gewannen, machte sie nicht skeptisch. Das war ein Fehler. Denn als sie ihren Gewinn in einer Ferienanlage abholen wollten, trafen sie dort auf Mitarbeiter einer Timesharing-Firma. Nach mehrstündigen Gesprächen, Snacks und Drinks waren die Kurts weich geklopft. Für 18 000 Euro erwarben sie das lebenslange Recht, einmal im Jahr eine Woche lang ein bestimmtes Appartement in einer Ferienanlage in der Nähe der Inselhauptstadt Puerto del Carmen zu bewohnen (Timesharing).

Wie den Kurts ergeht es vielen. Neben den Engländern gehören die Deutschen zu den Hauptkunden von Timesharing- Anbietern. Gut zehn Milliarden Euro setzt die Branche im Jahr um, nach Angaben der EU-Kommission haben die deutschen Verbraucher daran einen Anteil von rund 20 Prozent.

Widerruf möglich. Doch oft wissen die Urlauber gar nicht, was sie unterschreiben, kritisieren Verbraucherschützer. Um sie vor übereilten Vertragsabschlüssen zu schützen, hat die EU den Verbrauchern bereits vor über zehn Jahren eine zehntätige Widerrufsfrist eingeräumt (siehe Kasten). „Seriöse Anbieter halten sich natürlich daran“, betont Leonhard Dörr, Präsident des Deutschen Bundesverbands für Teilzeit-Wohnrechte (DBTW).

Checkliste für schwarze Schafe. Doch woran erkennt man unseriöse Unternehmen? „Vorsicht bei zeitlich befristeten Rabatten“, warnt Dörr. Locken Werber Kunden damit, dass Preisnachlässe nur an einem bestimmten Tag möglich sind, sollten Verbraucher die Finger von dem Vertrag lassen. „Prüfen Sie den Vertrag in Ruhe“, rät der Verbandschef. Verbraucherschützer empfehlen, den Vertrag mitzunehmen und den Text im Hotelzimmer ohne Zeitdruck zu studieren. Und: „Vereinbaren Sie, dass deutsches Recht gelten soll und dass mögliche Prozesse in Deutschland geführt werden“, empfiehlt Dörr, „auch wenn Sie den Vertrag in Spanien schließen.“ Denn sonst haben deutsche Kunden kaum eine Chance, ihre Ansprüche später gerichtlich durchzusetzen. Während der Verband das Timesharing für eine gute Idee hält, in hochwertigen Anlagen kostengünstig Urlaub zu machen, raten Verbraucherschützer grundsätzlich ab (siehe Interview). Sie halten es für zu teuer, zu unflexibel, und sie warnen vor den vielen schwarzen Schafen, die sich auf dem Markt tummeln.

Kein Wiederverkauf. Diese treten auch dann in Aktion, wenn Timesharing-Kunden ihr Nutzungsrecht loswerden wollen, weil sie zu alt oder zu krank zum Verreisen sind oder weil sie das Geld für die Nebenkosten nicht mehr aufbringen können. Da es kaum Interessenten gibt, bieten sich oft Betrüger an, die vorgeben, das Nutzungsrecht erwerben zu wollen. Vorab wollen sie aber eine „Vermittlungsprovision“, „Beurkundungsgebühren“ oder „Kautionen“ sehen. Haben sie das Geld, sind sie schnell über alle Berge.

Mehr Rechte. Um den Schutz der Verbraucher auszuweiten, will die EU-Kommission ihre Richtlinie überarbeiten. So sollen auch der Wiederverkauf und der Tausch von Timesharing-Produkten in die Richtlinie einbezogen werden. Auch neuartige Angebote, mit denen die Firmen versuchen, die Richtlinie zu umgehen, sollen künftig erfasst werden.

Auch Urlaubsclubs betroffen. Dazu zählen Verträge mit einer Laufzeit von unter drei Jahren. Auch Teilnutzungsrechte an Hausbooten, Wohnmobilen und Kreuzfahrtschiffen sollen unter den Schutz der Richtlinie gestellt werden. Gleiches gilt für Travel-Discount-Clubs, bei denen Verbraucher einige tausend Euro für ein Passwort auf einer Webseite zahlen müssen, auf der Rabatte bei Unterkünften, Flügen und Mietwagen versprochen werden. Zudem soll das Widerrufsrecht von zehn auf 14 Tage erhöht werden. Bis die Richtlinie europaweit in Kraft ist, dürften allerdings noch vier Jahre vergehen.

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