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Wegen diffamierender Falschbehauptungen: Schloss-Mentor von Boddien darf Buch nicht weiter vertreiben
Das Landgericht hat eine Unterlassungsverfügung gegen Wilhelm von Boddien ausgesprochen. Es geht um Falschbehauptungen über seinen Kritiker Philipp Oswalt in seiner Autobiographie.
Von Teresa Roelcke
Die Autobiographie von Wilhelm von Boddien, Geschäftsführer des Fördervereins Berliner Schloss, darf in der aktuellen Form von seinem Verlag nicht weiter vertrieben werden. Von Boddien selbst darf die in dem Buch enthaltenen Falschbehauptungen über den Architekten Philipp Oswalt auch sinngemäß nicht weiter verbreiten. Das hat das Berliner Landgericht am 2. November in einer strafbewährten Unterlassungsverfügung entschieden.
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