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Die Umtauschfristen für Führerscheine sollen gestaffelt vorgezogen werden.

© Federico Gambarini/dpa

Update

Führerscheine: Ältere "Lappen" sollen früher umgetauscht werden

Eigentlich sollten ältere Führerscheine bis 2033 gelten. Doch ihr "Verfallsdatum" soll vorgezogen werden, um die Verwaltungen zu entlasten. Kommt nun auch der Pflichttest für Senioren?

Millionen Autofahrer in Deutschland müssen ihre Führerscheine wohl früher umtauschen als bislang geplant: Der Bundesrat stimmt am Freitag über eine Empfehlung seines Verkehrsausschusses ab, das "Verfallsdatum" für die Fahrerlaubnisse zur Entlastung der Behörden gestaffelt vorzuziehen. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums verwies am Montag darauf, dass die Länder den Umtausch in eigener Zuständigkeit bewältigen müssten.

Die Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums verwies darauf, dass es nicht um die Fahrerlaubnis selber gehe, sondern um den Austausch der Dokumente. Die Länder hätten jetzt im Bundesrat einen Vorschlag gemacht, wie dieser Austausch von den Verwaltungen umgesetzt werden könne. "Wir sagen da nichts zu", fügte die Sprecherin hinzu. Der Vorschlag komme von den Ländern und betreffe "Ländersachen".

Der wichtigste Unterschied zwischen dem neuen und dem alten Schein ist für die Inhaber, dass der EU-Führerschein nur 15 Jahre gültig ist – was aber bisher nur das Dokument betrifft, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Einige Verkehrsexperten hätten das gerne anders gesehen. Sie fordern eine regelmäßige Überprüfung der Fahrtüchtigkeit, vor allem für Senioren. "Für die Verkehrssicherheit ist das dringend geboten", sagte Jörg Elsner dazu dem Tagesspiegel. Er ist Vorstandsmitglied des Deutschen Verkehrsgerichtstages. "Mit dem Alter gehen biologische Leistungsfähigkeiten verloren, die wir im Straßenverkehr benötigen. Berufskraftfahrer müssen immerhin auch mit 50 Jahren schon getestet werden."

Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, sieht das etwas differenzierter: Das größte Problem beim Fahren im Alter sei nicht gesundheitlich, sondern kognitiv, beispielsweise die Reaktionsgeschwindigkeit: "Wissenschaftliche Mittel, um diese Faktoren zu bewerten, fehlen bisher aber völlig", so Brockmann, "Im Labor kann ich nicht feststellen, ob jemand im Verkehr einen Unfall verursachen würde."

Die Überprüfung bei Berufsfahrern kritisiert er ebenfalls: "Die ist rein medizinisch und noch dazu unzuverlässig. Ab welchem Wert beeinträchtigt hoher Blutdruck die Fahrtüchtigkeit? Da gibt es keine Skala, es ist alles relativ." Was Brockmann statt der Untersuchungen vorschlägt, sind verpflichtende, standardisierte Testfahrten. "Aber die müssen wir erstmal entwickeln. Und das dürfte noch mindestens zehn Jahre dauern."

Auch das Bundesverkehrsministerium äußerte sich im Zusammenhang mit der neuen Verordnung zur Befristung der Fahrerlaubnis für ältere Fahrer: Die Altersgruppe über 65 Jahre sei statistisch deutlich seltener an Unfällen beteiligt, als Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren – und auch seltener Hauptverursacher, gibt das Ministerium zu bedenken. Es seien daher "keine Pflichttests für Senioren geplant".

Wer vor 1953 geboren wurde, soll bis 2033 Zeit haben

Über die Beschlussempfehlung für die Länderkammer hatte zuerst die "Saarbrücker Zeitung" berichtet. Seit 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre und müssen dann verlängert werden. Alle bis dahin ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten.

Laut Empfehlung des Bundesratsverkehrsausschusses sollen nun - abgestuft nach Geburtsjahrgängen und beginnend mit dem Jahrgang 1953 - bis 2024 die rund 15 Millionen Fahrerlaubnisse ausgewechselt werden, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden. Die rund 30 Millionen Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, müssten dann abgestuft je nach Ausstellungsjahr im Zeitraum zwischen 2025 und 2033 ersetzt werden.

Vor 1953 geborene Führerscheininhaber sollen mit dem Umtausch bis 2033 Zeit haben. Ihnen soll demnach ein früherer Umtausch vor dem Hintergrund erspart werden, dass altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach 2033 von ihrem Führerschein Gebrauch machen möchten und dafür ein weiter gültiges Dokument benötigen.

Der Verkehrsausschuss begründete die vorgeschlagene Staffelung damit, dass bis 2028 möglichst viele Altführerscheine umgetauscht sein sollten - denn ab dann verlören auch die 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssten verlängert werden. Der für den Beginn der Umtauschpflicht gewählte Zeitpunkt berücksichtigt die bei den Behörden erforderlichen Vorlaufzeiten, um "insbesondere die Kapazitäten für die Bewältigung der zusätzlichen Anträge zu schaffen". (mit AFP)

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