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Gesundheit: Juristen ohne Referendariat?

Juristen werden in Bachelor- und Masterstudiengängen ausgebildet, das Referendariat wird abgeschafft – dieser Vorschlag zu einer Reform des Jurastudiums wird jetzt unter Experten diskutiert. Während der Anwaltsverein einen entsprechenden Vorstoß der Justizminister aus Baden-Württemberg und Sachsen begrüßt, stehen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) den Vorschlägen skeptisch gegenüber.

Juristen werden in Bachelor- und Masterstudiengängen ausgebildet, das Referendariat wird abgeschafft – dieser Vorschlag zu einer Reform des Jurastudiums wird jetzt unter Experten diskutiert. Während der Anwaltsverein einen entsprechenden Vorstoß der Justizminister aus Baden-Württemberg und Sachsen begrüßt, stehen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) den Vorschlägen skeptisch gegenüber. Da die Juristenausbildung bundesweit einheitlich im Deutschen Richtergesetz geregelt wird, müssten sich Bund und Länder über eine Änderung verständigen.

Die Reformvorschläge sehen vor, dass angehende Juristen ein sechssemestriges Bachelorstudium absolvieren, in dem sie vor allem den theoretischen Pflichtstoff lernen. Es schließt sich ein zweijähriger Master (MA) an, in dem Studenten sich auf Wahlfächer konzentrieren und Praktika machen. Der MA soll mit einer Staatsprüfung abgeschlossen werden. Auf das Studium folgt eine „Berufseinarbeitungsphase“, in der sich die Absolventen auf ihren Wunschberuf vorbereiten sollen – als Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Notar oder Unternehmensjurist.

Bisher schließt sich an das Studium ein zweijähriges Referendariat an. Die Studierenden legen zwei Staatsexamina ab. Die Ausbildung orientiert sich daran, was Absolventen für eine spätere Tätigkeit als Richter brauchen. Das werde „der Komplexität des zu beherrschenden Rechtsstoffes“ nicht mehr gerecht, sagte Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP). Nur zehn Prozent der Absolventen würden das Richteramt ergreifen. Juristen müssten sich in der Ausbildung „im gesamten Spektrum der möglichen Berufe leicht einarbeiten“ können.

Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Zypries sagte, die Ministerin lehne eine Umstellung des Studiums auf Bachelor und Master ab. Gleichwohl warte sie auf Reformvorschläge zum Jurastudium aus den Ländern. Berlins Justizsenatorin von der Aue sagte auf Anfrage, eine Reform des Studiums dürfe kein „Selbstzweck“ sein. Die Vorteile der bisherigen Ausbildung dürften nicht verloren gehen. Ein Wechsel vom Richteramt zum Anwaltstätigkeit und umgekehrt müsse für Absolventen weiterhin möglich sein.

Falls die anderen Länder nicht mitziehen, könnte für Baden-Württemberg und Sachsen eine Hintertür offen bleiben. Nach der Föderalismusreform wird diskutiert, ob die Zuständigkeit für die Juristenausbildung auf die Länder übergeht. Das sei aber nicht abschließend geklärt, sagte ein Sprecher Golls. Ziel bleibe es, das Bundesrecht zu ändern. Baden-Württemberg wolle jetzt eine Initiative im Bundesrat starten.

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