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Gesundheit: Wer sichert die Juniorprofs? Unions-Länder wollen dem Bund zuvorkommen

Der Bund und die SPD-regierten Länder liefern sich mit den Unions-Ländern ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Juniorprofessur. Beide Seiten haben Gesetzentwürfe ausgearbeitet, mit denen die Nachwuchswissenschaftler rechtlich abgesichert werden sollen.

Der Bund und die SPD-regierten Länder liefern sich mit den Unions-Ländern ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Juniorprofessur. Beide Seiten haben Gesetzentwürfe ausgearbeitet, mit denen die Nachwuchswissenschaftler rechtlich abgesichert werden sollen.

Bundeswissenschaftsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) präsentierte gestern in Berlin „Eckpunkte“ einer geplanten Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG), nach denen die Juniorprofessur als Personalkategorie an den Hochschulen eingeführt wird. Der mit den Wissenschaftsministern der SPD-geführten Länder abgestimmte Entwurf – auch zu befristeten Verträgen wissenschaftlicher Mitarbeiter – solle „in den kommenden Wochen“ in Bundestag und Bundesrat eingebracht werden, sagte Bulmahn.

Die unionsregierten Länder wollen Bulmahn und ihren Länderkollegen aber zuvorkommen: Bereits am heutigen Freitag wird im Bundesrat ein „Entwurf eines Gesetzes zur Freigabe der Personalstruktur an Hochschulen“ behandelt, den Baden-Württemberg in Abstimmung mit den Unionsländern eingebracht hat. „Die Länder sollen damit vom Bund auch ermächtigt werden, die Juniorprofessur eigenständig in die Ländergesetzgebung einzuführen“, sagte der Sprecher des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums, Gunter Schanz, gestern dem Tagesspiegel.

Die Juniorprofessuren hängen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli dieses Jahres rechtlich in der Luft. Die Karlsruher Richter hatten die fünfte Novelle des HRG, mit der die Habilitation zu Gunsten des neuen Karriereweges faktisch abgeschafft wurde, für nichtig erklärt. Der Bund habe seine Rahmenkompetenz überschritten.

Die Unions-Länder schließen aus dem Urteil, der Bund habe „keine Grundlage mehr für detaillierte Rahmenregeln“, wie gestern der Stuttgarter Bundesratsminister Rudolf Köberle in Berlin noch einmal betonte. Die Länder wollten sich mit der Bundesratsinitiative Spielraum für ihre eigenen hochschulpolitischen Vorstellungen schaffen. „Es funktioniert nicht, wenn man einerseits von den Hochschulen verlangt, sich wie eigenständige Unternehmen zu verhalten, etwa bei der Drittmitteleinwerbung, ihnen andererseits aber bei der Bezahlung und der Personalstruktur beamtenrechtliche Vorschriften macht“, sagte Köberle.

Der Wissenschaftsminister von NordrheinWestfalen, Jürgen Zöllner (SPD), verteidigte gestern Bulmahns Initiative für eine Novellierung des HRG: Nur die gemeinsame Initiative der SPD-Länder mit Bulmahn könne „rasch Rechtssicherheit“ herstellen. Der Vorstoß Baden-Württembergs dagegen nehme Ergebnisse der Föderalismuskommission vorweg und sei deshalb „kurzfristig nicht realisierbar“, sagte Zöllner dem Tagesspiegel.

Dem widerspricht das baden-württembergische Wissenschaftsministerium. Sprecher Gunter Schanz sagte, man wolle eine sofortige Sachentscheidung im Bundesrat herbeiführen. Wegen der Unionsmehrheit könne es deshalb sein, dass der Entwurf auf Anhieb durchkomme. Dann könnten sich die Länder in der Kultusministerkonferenz schnell auf Grundlagen zur Juniorprofessur und anderen Personalfragen einigen.

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