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Panorama: Milliardenstrafe für Versender vonSpam-Mails US-Gericht gibt Klage einer Internetfirma statt

„Das ist einfach unglaublich. Das ist die höchste Strafe, die jemals in einem Anti-Spam-Verfahren ausgesprochen wurde“, freut sich Laura Atkins vom amerikanischen Spam-Con-Verband, der gegen den illegalen Versand von Werbemails kämpft.

„Das ist einfach unglaublich. Das ist die höchste Strafe, die jemals in einem Anti-Spam-Verfahren ausgesprochen wurde“, freut sich Laura Atkins vom amerikanischen Spam-Con-Verband, der gegen den illegalen Versand von Werbemails kämpft. Eine Milliarde Dollar Schadenersatz sprach ein US-Bundesgericht jetzt einem Internet-Provider zu, dessen Mail-System im Jahr 2000 von zehn Millionen Spam-Mails täglich an den Rand des Zusammenbruchs getrieben wurde.

„Das Urteil ist ein Sieg für alle, die ihre Postfächer öffnen und dort jeden Tag obszöne, böswillige und betrügerische Mails finden, sagte der Internet-Unternehmer Robert Kramer, der die Klage im Jahr 2001 vor dem Gericht in Iowa angestrengt hatte. Kramers Firma CIS stellt rund 5000 Kunden E-Mail-Dienste zur Verfügung.

Geklagt hatte Kramer gegen insgesamt 300 Spam-Versender. Drei davon wurden nun verurteilt: AMP Dollar Savings aus Arizona soll 720 Millionen Dollar und Cash Link Systems aus Miami 360 Millionen Dollar zahlen. Das dritte Unternehmen, die TEI Marketing Group, kommt mit einer Schadenersatzsumme von 140 000 Dollar davon. Wie CNN.com berichtet, hatte sich keines der Unternehmen bei einer Anhörung im November von einem Anwalt vertreten lassen.

Um dem Werbemüll im Internet endgültig in den Griff zu bekommen, müsse man den Versand jeder Spam-Mail mit einer Strafgebühr belegen, das fordern Experten seit langem. Der Software-Milliardär Bill Gates, der jeden Tag vier Millionen solcher Mails erhält, hat einmal einen Betrag von einem Cent je Spam-Mail in die Diskussion geworfen. Dem US-Bundesstaat Iowa war dies nicht genug. Ganze zehn Dollar Schadenersatz pro nachgewiesener unerlaubter Werbemail sieht dort ein Gesetz vor, dass den drei verurteilten Unternehmen nun zum Verhängnis werden könnte.

Auf die deutschen Internet-Anwender hat die US-Entscheidung allerdings keinen Einfluss. Eine vergleichbare Anti- Spam-Gesetzgebung fehlt in der Bundesrepublik. In der Neufassung des Wettbewerbsrechts wurde zwar in diesem Jahr festgelegt, dass auch für Werbemails die „Opt-In-Regeln“ gelten. Zulässig sind danach nur Werbemails von Absendern, denen der Empfänger dies zuvor gestattet hat. Ein Straftatbestand ist der Spam-Versand jedoch nicht. Zudem können einzig Unternehmen gegen Konkurrenten klagen, die Spam als unerlaubte Werbemaßnahme einsetzen. Der Verbraucher hat keine Klagemöglichkeit.

Internet-Unternehmer Kramer rechnet nicht damit, die volle Entschädigung zu erhalten. Der Versand von Spam ist zwar ein einträgliches Geschäft, doch selbst die Großen dieser Branche haben es höchstens auf Einnahmen in Millionenhöhe gebracht. So hofft Kramer, zumindest seine Kosten decken zu können. Um der Millionen Spam-Mails Herr zu werden, hatte er einige tausend Dollar in seine Technik investieren müssen.

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