zum Hauptinhalt

Panorama: Pleite - Was tun?: Manche haben schlechte Karten

Kunden der Swissair blickten vorübergehend in die Röhre. Als die angeschlagene Schweizer Fluglinie kürzlich ihren Betrieb vorübergehend völlig einstellen musste, schienen die Tickets nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt waren.

Kunden der Swissair blickten vorübergehend in die Röhre. Als die angeschlagene Schweizer Fluglinie kürzlich ihren Betrieb vorübergehend völlig einstellen musste, schienen die Tickets nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt waren. Erkennen die großen Airlines normalerweise die Flugscheine untereinander an, winkten Wettbewerber wie die Lufthansa dankend ab. Auch die Crossair, die einen Teil der europäischen Routen übernahm, akzeptierte die Billetts erst nach einer Garantieerklärung der Schweizer Bundesregierung.

Wer als Direktkunde bei einer großen Liniengesellschaft bucht, hat im Fall einer Pleite des Unternehmens schlechte Karten. Anders sieht es bei Passagieren aus, die Pauschalreisen gebucht haben. Hier ist der Veranstalter verpflichtet, bei einem Ausfall der vorgesehenen Airlines für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Auch wenn der Reiseveranstalter selbst in Bedrängnis gerät, ist der Kunde abgesichert. Dann wird er von der Insolvenzversicherung entschädigt, die für alle entsprechenden Firmen in Deutschland Vorschrift ist.

Urlauber sollten deshalb darauf achten, dass ihnen bei der Aushändigung der Papiere auch eine Kopie des entsprechenden Versicherungsscheines übergeben wird, rät Sibylle Zeuch vom Deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalter-Verband (DRV). Dann sind die Ferien auch bei einer Insolvenz des Veranstalters gesichert.

Um auch Linienpassagieren wieder mehr Vertrauen in die Flugreise zu geben, fordert der DRV eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes, die auch alle Deutschland anfliegenden Airlines zwingt, eine solche Insolvenzversicherung abzuschließen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false