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Ein Funkwagen der Polizei (Symbolbild).

© Kitty Kleist-Heinrich

Update

Polizisten mit Steinen beworfen: Geplante Abschiebung eines Syrers endet in Straßenschlacht

Rund 60 Personen versuchten in Witzenhausen die Abschiebung eines Syrers zu verhindern. Nach Informationen der "Hessenschau" befindet er sich wieder im Ort, der Abschiebeversuch war rechtswidrig.

Im Rahmen einer Abschiebung nahm die nordhessische Polizei in der Nacht auf Montag um 1 Uhr morgens einen 27-jährigen Syrer aus Witzenhausen in seiner Wohnung fest. Der Einsatz führte zu "spontanen Protesten von mehreren Personen", wie die Polizei in einer Mitteilung schreibt. Laut der "Frankfurter Rundschau" waren rund 60 Personen beteiligt. Die Demonstranten umzingelten offenbar die zwei vor der Tür stehenden Streifenwagen, so dass diese nicht wegfahren konnten. Zusätzlich versperrten sie den Polizisten mit mehreren Fahrrädern den Weg.

Das Polizeipräsidium Nordhessen entsandte daraufhin zur Unterstützung mehrere Streifenwagen nach Witzenhausen. Da die Demonstranten "trotz mehrfacher Aufforderung" den Weg nicht frei machten, erfolgte laut Polizei kurz vor 2 Uhr die Räumung der Straße. Dabei kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Demonstranten und den eingesetzten Polizeibeamten, die unter anderem auch mit Steinen beworfen wurden.

Bei dem Einsatz setzte die Polizei auch Pfefferspray und Schlagstock ein, "damit die Streifenwagen den Einsatzort verlassen konnten". Mehrere Demonstrationsteilnehmer wurden verletzt. Nachdem die Streifenwagen weggefahren waren, löste sich die Demonstration gegen 3 Uhr morgens auf.

Der Syrer wurde nach Informationen der "Hessenschau" zunächst in Abschiebehaft gebracht. Er sollte nach Bulgarien abgeschoben werden, da er über die dieses Land offenbar in die EU eingereist ist. Inzwischen soll sich der Betroffene nach Informationen der "Hessenschau" wieder zurück in Witzenhausen sein. Demnach hätte die geplante Abschiebung gar nicht stattfinden dürfen. Das Verwaltungsgericht Kassel habe bereits im Januar 2017 entschieden, dass der Mann nicht nach Bulgarien abgeschoben werden dürfe. (Tsp)

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