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Notpapier: Wenn der Pass kurz vor Abflug abgelaufen ist

Nicht immer müssen ungültige Papiere einer Reise im Wege stehen. Ist der Pass ungültig, hilft manchmal ein Notpapier.

Es sollte die perfekte Geburtstagsüberraschung werden, an einem Sonnabendabend in Berlin. Bereits am Sonntag sollte der Jubilar eine Reise nach Florida antreten. Doch auf die Freude folgte Ernüchterung, der Pass war abgelaufen. Einen Sonn- und Feiertagsnotdienst der Bürgerämter gibt es in Berlin und Brandenburg nicht. Die Reise musste verschoben werden.

Nicht immer müssen ungültige Papiere einer Reise im Wege stehen. Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Schweiz, Slowenien und Spanien erkennen nach Angaben der Bundespolizei auch Pass oder Personalausweis an, wenn sie nicht länger als ein Jahr abgelaufen sind.

Sind Ausweis oder Pass schon länger abgelaufen oder handelt es sich um ein anderes Ziel, kann oft die Bundespolizei helfen. Gegen entsprechenden Identitätsnachweis kann diese an den Flughäfen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen (Mehr Information im Internet: www.bundespolizei.de, unter „Dienstleistungen online“). Das Ausstellen dauert wenige Minuten und kostet acht Euro. Jeweils rund 3000 dieser „RaPs“ werden jährlich an den Flughäfen Frankfurt am Main und München ausgestellt, in Schönefeld und Tegel sind sie nach Angaben eines Behördensprechers täglich gefragt.

Das Notpapier gilt – teilweise nur mit dem abgelaufenen Ausweis oder Pass – nicht nur in allen EU-Staaten sowie Albanien, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Serbien. Es wird nach Erkenntnissen der Bundespolizei auch von Algerien, Indien, Kanada, Mexiko, Nigeria, Südkorea und Tunesien anerkannt. Die Seychellen verlangen zusätzlich einen gültigen Personalsausweis.

Keine Chance hat man damit dagegen bei Reisen in andere außereuropäische Länder. In den hinsichtlich der Sicherheitsbestimmungen besonders rigiden USA wird selbst der Vorläufige Reisepass, den nur die Bürgerämter sofort ausstellen können, ausschließlich in Verbindung mit einem bereits in Deutschland erlangten Visum anerkannt. Die Ausstellung eines regulären Reisepasses dauert dagegen selbst im teuren Expressverfahren drei Arbeitstage.

In zehn Berliner Bezirken ist jeweils eine Filiale des Bürgeramtes auch an Samstagen von 9 bis 13 Uhr geöffnet, in Pankow und Spandau nur an einem Sonnabend im Monat (www.berlin.de/buergeramt/aktuell/aktuell.html#samstag). In Kürze wird der Bezirk Reinickendorf auch eine Außenstelle am Flughafen Tegel eröffnen. Die war bereits vor zwei Jahren angekündigt worden, scheiterte jedoch bisher an rechtlichen Problemen und fehlenden Räumlichkeiten. Sie wird jedoch nur an den Werktagen zur Verfügung stehen. Einen Sonntagsdienst unterhält dagegen noch nicht einmal das Frankfurter Bürgeramt, das zu den Ferienzeiten eine Außenstelle am größten deutschen Flughafen betreibt.

Der Grund dafür ist nicht mangelnde Servicebereitschaft, sondern die unzulängliche Vernetzung der Meldebehörden. Vor der Ausstellung eines Vorläufigen Reisepasses durch eine „fremde“ Behörde muss diese erst beim Bürgeramt am Wohnsitz des Klienten nachfragen, ob dort keine Sperrvermerke vorliegen. Da dort in der Regel an Sonn- und Feiertagen niemand zu erreichen ist, nutzt auch der beste Bereitschaftsdienst am Flughafen wenig. Chancen hat dann nur, wer einen zuständigen Beamten an seinem Wohnort kennt, der bereits ist, aus Gefälligkeit ins Amt zu fahren und ein Ersatzpapier auszustellen.

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