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Panorama: Trunkenbold? DFB-Chef siegt gegen Sender

Berlin/Stuttgart - Ein Kind von Traurigkeit ist Gerhard Mayer-Vorfelder („MV“) nicht. Aber muss sich der trinkfeste DFB-Präsident deshalb gefallen lassen, seit Sommer als angeblicher Trunkenbold in einer Comedy-Reihe des Südwestrundfunks parodiert zu werden?

Berlin/Stuttgart - Ein Kind von Traurigkeit ist Gerhard Mayer-Vorfelder („MV“) nicht. Aber muss sich der trinkfeste DFB-Präsident deshalb gefallen lassen, seit Sommer als angeblicher Trunkenbold in einer Comedy-Reihe des Südwestrundfunks parodiert zu werden? Der langjährige Landesminister meinte nein. Und er bekam jetzt Recht in Berlin, wo das Programm von SWR 3 auch zu empfangen ist und die Richter in solchen Fragen als besonders „Promi-freundlich“ gelten. Das Kammergericht befand jedenfalls, dass die Persönlichkeitsrechte des 71-Jährigen durch die Radiosketche verletzt werden – „und zwar derart schwer wiegend, dass das Recht auf Verbreitung der Comedy-Serie unter Berufung auf die Kunstfreiheit dahinter zurücktreten muss“.

Seit dem Sommer, als Jürgen Klinsmann Nationaltrainer wurde, können die SWR-Hörer fiktive Telefongespräche zwischen ihm und „MV“ verfolgen. In jeder Folge wird der Eindruck erweckt, als „sei der Antragsteller stets und ständig angetrunken – durch die lallende Stimme, das Einspielen von Geräuschen und einzelne Textpassagen“, wie die Richter erkannten. Doch sei „die aufgestellte Tatsachenbehauptung unwahr“, das habe „der Antragsteller glaubhaft gemacht“. Der SWR will weiter „MV“-Sketche machen, freilich mit Auflagen: Untersagt ist ab sofort das „Einspielen eines oder mehrerer der nachfolgenden Geräusche: Einschenken eines Glases, Trinken, Umfallen einer Flasche“.

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