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Wirtschaft: 50 Euro für die Schlichtung

Die deutschen Fluggesellschaften sind bereit, eine Schiedsstelle für Beschwerden der Kunden einzurichten – aber sie stellen Bedingungen

Berlin - Die deutschen Fluggesellschaften sind bereit, sich an einer Schlichtungsstelle für Flugreisende zu beteiligen, knüpfen ihre Zusage aber an harte Bedingungen. Wie der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) am Freitag in Berlin mitteilte, sollen Kunden, die sich an die Stelle wenden, eine Gebühr von 50 Euro zahlen. Dieses Geld sollen sie zurückbekommen, falls sie vor der Schlichtungsstelle ganz oder zumindest teilweise recht bekommen. Zudem soll der Schlichterspruch keine bindende Wirkung haben. Wichtig ist dem Verband zudem, dass sich neben den deutschen auch ausländische Fluggesellschaften an der Schlichtungsstelle beteiligen.

Dem Bundesjustizministerium schmecken diese Einschränkungen nicht. Vor allem die Eintrittsgebühr stößt auf Ablehnung. Allerdings ist der Vorschlag des BDF ein Fortschritt in den Verhandlungen, die seit über einem Jahr laufen. Denn anfangs hatten die Airlines eine Schlichtungsstelle rundum abgelehnt. Es gebe kaum Kundenbeschwerden, hieß es, und die wenigen Beschwerden, die kommen, wolle man lieber selber bearbeiten. Außerdem hatte der Verband eine europäische Lösung und Schlichtungsstellen in allen Mitgliedsstaaten gefordert. Jetzt ist der BDF zumindest bereit, über die Konditionen eines deutschen Schiedsverfahrens zu sprechen.

Der Politik ist die Schiedsstelle wichtig. Bereits im Koalitionsvertrag von FDP und Union wurde vereinbart, dass eine verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle für Reisende eingerichtet werden soll. Das ist bisher nur auf dem Papier gelungen. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), die ihren Sitz in Berlin hat, kümmert sich bislang schwerpunktmäßig um Bahnkunden. Zwar arbeiten auch einige ausländische Fluggesellschaften mit, die deutschen Airlines aber nicht.

Das wollen sie auch in Zukunft nicht tun. Die Verfahrenskosten bei der SÖP seien zu teuer, argumentiert der BDF. Das Verfahren bei der SÖP kostet derzeit 350 Euro, zahlen muss das Verkehrsunternehmen, gegen das sich die Beschwerde richtet. Allerdings will die SÖP die Kosten deutlich senken und arbeitet bereits an einer neuen Struktur. „Wenn die Airlines bei uns Mitglied würden, könnten wir mit den Kosten noch einmal deutlich heruntergehen“, sagt SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe. Er will die Fluggesellschaften mit ins Boot holen.

Die Fluggesellschaften wollen jedoch eine eigene Schlichtungsstelle – mit eigenen, ungewöhnlichen Regeln. Eine Zutrittsgebühr gibt es nämlich bislang in keinem anderen deutschen Schiedsverfahren. Die Airlines halten sie für nötig, um Missbräuche zu verhindern und die Kosten zu begrenzen. Verbraucherschützer lehnen eine solche Eintrittsgebühr dagegen ab. „Als Einstieg ist eine solche Gebühr denkbar schlecht“, kritisiert Otmar Lell vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). „Der Kunde hat sich über die Fluggesellschaft geärgert, aber wenn er das Problem lösen will, soll er erst einmal 50 Euro zahlen“, schimpft der Verbraucherschützer.

Auch die Idee, eine eigene Schiedsstelle für Flugreisende ins Leben zu rufen, findet Lell schlecht. „Wir brauchen eine Schlichtungsstelle für alle Verkehrszweige“, fordert der Verbraucherschützer, „das ist billiger und für die Verbraucher übersichtlicher.“ Heike Jahberg

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