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Ackermann. Strahlemann.

© AFP

Wechsel in den Aufsichtsrat: Ackermann behält die Kontrolle

Der Wechsel von Josef Ackermann an die Spitze des Aufsichtsrats der Deutschen Bank widerspricht den Richtlinien für gute Unternehmensführung - eigentlich.

Nach der Hauptversammlung im nächsten Frühjahr dürfte der Schweizer zum Chef des Kontrollgremiums gewählt werden. Der „Corporate Governance Kodex" verbietet dies – eigentlich: „Vorstandsmitglieder dürfen vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung nicht Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden“, heißt es dort. Doch Ausnahmen bestätigen diese (freiwillige) Regel: Schlagen Aktionäre, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Firma halten, ein Ex- Vorstandsmitglied als Aufsichtsrat vor, dann kann der dennoch wechseln – sogar auf die Position des Chefkontrolleurs. Als Vorbild für die Deutsche Bank könnte Thyssen-Krupp dienen. Bei dem Stahlkonzern wechselte der langjährige Chef Ekkehard Schulz in den Aufsichtsrat – dank Unterstützung der Krupp-Stiftung, die gut 25 Prozent hält.

Bei der Deutschen Bank gibt es zwar keinen einzelnen Großaktionär, aber allein die Investmentbanker des Hauses halten rund 20 Prozent der Anteile. „Wir finden es prinzipiell gut, wenn Know-how aus dem Unternehmen in den Aufsichtsrat eingebracht wird“, sagte Jella Benner-Heinacher, Geschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), dem Tagesspiegel. „Das könnte Herr Ackermann aber auch als ordentliches Mitglied des Gremiums.“ Der Aufsichtsratsvorsitz sei mit einer „erheblichen Dominanz“ verbunden und berge Gefahren, warnte die DSW-Geschäftsführerin. So kontrolliere Ackermann künftig die Strategie der Bank, für die er viele Jahre selbst verantwortlich war.

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