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Wirtschaft: Ämter und Firmen werden transparenter Neues Gesetz erweitert Informationsanspruch

Berlin – Wie gefährlich sind meine Kreislauftabletten, wie viel Acrylamid steckt in den Kartoffelchips, wie solide ist meine Lebensversicherung? Wer bislang versucht hat, den Behörden solche Fragen zu stellen, ist abgeblitzt.

Berlin – Wie gefährlich sind meine Kreislauftabletten, wie viel Acrylamid steckt in den Kartoffelchips, wie solide ist meine Lebensversicherung? Wer bislang versucht hat, den Behörden solche Fragen zu stellen, ist abgeblitzt. Jetzt soll ein neues Gesetz die Informationschancen der Bürger verbessern. In der vergangenen Woche einigten sich die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf den Entwurf für ein neues Bundes-Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG. „Das neue Gesetz soll noch in diesem Jahr von den Fraktionen auf den parlamentarischen Weg gebracht werden und im nächsten Jahr in Kraft treten“, sagt Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion.

Das neue Gesetz bleibt hinter dem von Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) favorisierten Verbraucherinformationsgesetz zurück. Dieses sollte Bürgern einen weit reichenden Informationsanspruch gegen alle Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene einräumen, war aber am Widerstand der Bundesländer gescheitert. Zwar betont das Ministerium, dass man weiter Gespräche führe. Nach Meinung von Verbraucherschützern ist das Verbraucherinformationsgesetz jedoch politisch tot. Stattdessen kommt jetzt das IFG, das zwar nur für Bundesbehörden und -ministerien gilt, dafür aber nicht die Zustimmung des Bundesrates braucht.

Dennoch ist auch um das Bundesgesetz jahrelang gestritten worden. Finanzminister Hans Eichel (SPD) fürchtete Zusatzkosten, Unternehmen drängten darauf, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht verraten werden, und der Verteidigungsbereich wollte ausgespart werden. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass die Bürger einen Kostenbeitrag leisten, bei der Bundeswehr nur der strikt militärische Bereich tabu bleibt, und auch Betriebsgeheimnisse sind nicht automatisch außen vor. „Die Abwägung, was ein Geschäftsgeheimnis ist und was nicht, muss im Gesetz stehen“, fordert Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Dabei müsse klar sein: „Unternehmen, die gegen Verbraucherschutz-Gesetze verstoßen, können sich nicht auf Betriebsgeheimnisse zurückziehen.“

Die Verbraucherschützer hoffen auch auf eine Signalwirkung des neuen Gesetzes in den Ländern. „Die Vollzugsbehörden sind zu über 50 Prozent bei den Ländern angesiedelt“, sagt Braunmühl. Daher reicht ein Gesetz, das nur Bundesbehörden erfasst, nicht aus. Nur vier Länder haben Landesinformationsgesetze, nämlich Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. „Wir hoffen, dass weitere Länder nachziehen“, heißt es beim vzbv.

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