zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Amazon passt Preisklausel an

Händler bekommen mehr Spielraum bei Kalkulation.

Bonn - Internethändler müssen auf der Online-Plattform Amazon künftig nicht mehr den jeweils günstigsten Preis für ihre Produkte anbieten. Diese Bedingung wolle das Internet-Kaufhaus nicht mehr durchsetzen, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit. Amazon habe der Behörde übermittelt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden seien.

Das Bundeskartellamt hatte ein Verfahren eingeleitet, weil Amazon es Händlern untersagte, ihre Produkte auf anderen Plattformen im Internet günstiger zu verkaufen als bei Amazon. Dies galt etwa, wenn Produkte neben Amazon auch über das Online-Auktionshaus Ebay oder die eigenen Internetseiten der Verkäufer angeboten wurden.

Mit dieser sogenannten Preisparitätsklausel könne Amazon „gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen“, hatte Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärt. Ob Amazons Rückzieher ausreicht, das Verfahren zu erledigen, wird Mundt zufolge nun geprüft.

Die Wettbewerbsbehörde sah in der Klausel eine Behinderung neuer Konkurrenten, weil sie Händlern günstigere Provisionen für den Verkauf von Produkten anbieten könnten als der Platzhirsch Amazon, um bekannter zu werden. Amazons Preisklausel könne zu einem höheren Preisniveau zulasten der Verbraucher führen.

Über Marktplätze wie Amazon oder Ebay wird mittlerweile über die Hälfte des gesamten Online-Umsatzes abgewickelt. Allein im letzten Quartal bestellten deutsche Verbraucher laut des Bundesverbands Versandhandel Waren im Wert von 11,8 Milliarden Euro. AFP/rtr

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false