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RECHTS Frage: an Margarete von Galen Präsidentin der Rechtsanwaltskammer

Auch für schlechte Anwälte zahlen?

Mein Rechtsanwalt hat einen Schriftsatz nicht rechtzeitig eingereicht und ist deshalb nicht zum Verhandlungstermin gegangen, so dass gegen mich ein Versäumnisurteil erging. Muss ich seine Gebühren trotzdem bezahlen?

Zunächst: Ein Versäumnisurteil ist kein endgültiges Urteil. Man kann dagegen Einspruch einlegen. Dann wird in derselben Instanz über die Sache verhandelt und neu entschieden. Im Urteil wird auch entschieden, ob der Kläger oder der Beklagte – eventuell auch in Bruchteilen – die Kosten zu tragen hat.

Wenn Sie unabhängig vom sonstigen Ausgang der Sache die Kosten der Säumnis zu tragen haben, könnte dies ein Schaden sein, den Ihr Anwalt zu ersetzen hat, wenn er schuldhaft die Fristversäumung zu vertreten hat. Es kommt dann darauf an, ob Sie ihm rechtzeitig alle Informationen und Beweismittel (beispielsweise Urkunden) zur Verfügung gestellt haben.

War dies nicht der Fall, liegt kein Verschulden Ihres Anwalts vor und Sie haben seine Gebühren trotz der Fristversäumung zu zahlen. Liegen dem Anwalt die Unterlagen erst sehr kurz vor Fristende vor, ist es unter Umständen klüger, keinen „Schnellschuss“ abzugeben, sondern zunächst das Versäumnisurteil ergehen zu lassen und den fundierten Schriftsatz zusammen mit dem Einspruch einzureichen.

Hat aber der Rechtsanwalt „geschlampt“, rechnen Sie den Ihnen entstandenen Schaden (die Kosten der Säumnis) gegen seine Gebühren auf. Das heißt: Sie ziehen den Schadensbetrag von seiner Gebührenrechnung ab, so dass letztlich er den Schaden zu tragen hat, den er schuldhaft verursacht hat. Foto: Kai-Uwe Heinrich

Frau von Galen arbeitet als Rechtsanwältin in Berlin

an Margarete von Galen

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