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Wirtschaft: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Wer zahlt bei Dienstunfähigkeit?

Ich bin Beamter (37) und aufgrund einer Erkrankung seit zwei Jahren vorübergehend im Ruhestand. Aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung kombiniert mit einer Lebensversicherung erhalte ich zu meiner Mindestpension eine Zusatzrente. Bei Vertragsabschluss vor vielen Jahren wurde mir erklärt, diese sei nur bis zu einem Alter von 38 Jahren notwendig, da danach die Versorgung völlig ausreichend wäre. Dieser Zusatz ist natürlich nur für die Versicherung von Vorteil, was mir erst heute bewusst ist. Habe ich eine Chance, dagegen anzugehen und das Auslaufen der Versicherung anzufechten?

Eine Zusatzrente für den Fall von Berufs- beziehungsweise bei Ihnen Dienstunfähigkeit reicht auf keinen Fall aus, um den Lebensstandard in einer gesundheitlichen Krise zu sichern, wenn sie mit 38 Jahren ausläuft. Es ist anzunehmen, dass auch derjenige, der Ihnen einst den Lebensversicherungsvertrag mit dem Zusatzschutz verkaufte, darüber im Bilde war. Im Nachhinein dürfte es dennoch schwierig sein, eine Verlängerung der Rente durchzusetzen. Dafür müssten Sie die fehlerhafte Beratung nachweisen. Sie bräuchten Unterlagen zum Beratungsgespräch bei Vertragsabschluss, aus denen die Falschberatung hervorgeht. Zumindest müssten Sie Zeugen dafür nennen können.

Die wichtige Absicherung bei Berufsunfähigkeit sollte generell eine ausreichende Zusatzrente bis zum normalen Rentenalter sichern. Die vereinbarte Rente sollte so hoch sein, dass sie die anfallenden Kosten deckt, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Enthält der Vertrag eine so genannte Nachversicherungsgarantie, kann eine anfänglich niedrig gewählte Rente später mit steigendem Einkommen oder größerem Absicherungsbedarf, zum Beispiel durch die Gründung einer Familie, ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Sehr wichtig ist, dass der Schutz nicht zu früh entfällt. Für Leute unter 43 Jahren wäre sogar ein Vertrag bis 67 Jahre sinnvoll, denn sie werden wohl erst ab dann den vollen gesetzlichen Rentenanspruch haben. Für Beamte dürfte eine ähnliche Regelung getroffen werden. Leider gibt es bisher nur wenige Versicherungsunternehmen, die Vertragslaufzeiten bis 67 Jahre anbieten. Das zeigte die jüngste Untersuchung von Berufsunfähigkeitsversicherungen im Juli 2006 von Finanztest. Bis 65 Jahre sollte der Berufsunfähigkeitsschutz aber zumindest reichen.

Falls Sie sich in Ihrem Fall beschweren möchten, könnten Sie das beim Versicherungsombudsmann tun. Sie erreichen ihn telefonisch unter 01804/224424, montags bis freitags zwischen 8 Uhr 30 und 17 Uhr (24 Cent pro Anruf aus dem Festnetz). Falls Sie schreiben möchten: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de. Sie sollten alle wichtigen Unterlagen in Kopie dorthin schicken. Dass der Ombudsmann Ihnen helfen kann, ist aber nicht sicher. Foto: promo

an Susanne Meunier

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