zum Hauptinhalt

RECHTS Frage: an Tanja Wessels Fachanwältin für Sozialrecht

Kostet mich das Heim mein Haus?

Meine Mutter ist 80 Jahre alt und lebt im Heim. Das Sozialamt möchte jetzt einen Teil der Heimkosten von mir zurück. Ich habe drei Kinder und deshalb ein großes Haus. Die Kinder studieren aber jetzt und kommen nur in den Semesterferien zu mir. Muss ich das Haus verkaufen, um die Heimkosten meiner Mutter zu zahlen?

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Dabei darf aber der eigene angemessene Unterhalt nicht gefährdet sein.

Die Angemessenheit des eigenen Unterhalts richtet sich beim Elternunterhalt nach den individuellen Lebensumständen, insbesondere nach Einkommen, Vermögen und „sozialem Rang“ und ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Eine spürbare, dauerhafte Senkung des Lebensstandards ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht hinnehmbar.

Für den Elternunterhalt sind sowohl Einkommen, als auch Vermögen einzusetzen. Ein Mindestselbstbehalt ist in der Düsseldorfer Tabelle und in den Leitlinien der Oberlandesgerichte geregelt. Aktuell (Stand 1. Januar 2013) beträgt er monatlich 1600 Euro zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens, bei Zusammenleben in der Regel 45 Prozent des darüber hinausgehenden Einkommens.

Im Rahmen der Ermittlung des für den Elternunterhalt einzusetzenden Einkommens sind vom Bruttoeinkommen unter anderem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie vorrangige Unterhaltsverpflichtungen (insbesondere gegenüber den eigenen Kindern) abzusetzen. Bei Haus- und Wohnungseigentum ist der Wohnwert einer selbst genutzten Immobilie zu ermitteln und im Rahmen der Einkommensbereinigung zu berücksichtigen. Dieser bemisst sich nicht nach der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete, sondern nach der im Einzelfall konkret ersparten Miete. Als Einkommen wird er nur berücksichtigt, wenn der Wohnwert die Hauslasten (insbesondere Zins- und Tilgungsleistungen) übersteigt.

Der Verkauf des Eigenheims ist in aller Regel nicht zumutbar. In seiner jüngsten Entscheidung zum Elternunterhalt hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass die Verwertung eines selbst genutzten Eigenheims nicht verlangt werden kann, wenn es sich um Wohneigentum handelt, das den jeweiligen Verhältnissen angemessen ist (BGH, Beschluss vom 7.08.2013, Az.: XII ZB 269/12).Foto: Doris Spiekermann-Klaas

an Tanja Wessels

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false