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Wirtschaft: Anhörung

Die Anhörung (siehe Bericht auf dieser Seite) ist ein wichtiges Element im Verfahren einer Ministererlaubnis. Alle Unternehmen, juristischen Personen oder Verbände, deren Interessen bei einem Zusammenschluss berührt sein könnten, müssen vom Wirtschaftsministerium angehört werden.

Die Anhörung (siehe Bericht auf dieser Seite) ist ein wichtiges Element im Verfahren einer Ministererlaubnis. Alle Unternehmen, juristischen Personen oder Verbände, deren Interessen bei einem Zusammenschluss berührt sein könnten, müssen vom Wirtschaftsministerium angehört werden. Die Reihenfolge im Verfahren ist folgende: Nachdem das Bundeskartellamt einen Zusammenschluss von Unternehmen abgelehnt hat, können die Betroffenen eine Ministererlaubnis beantragen. Dabei geht es dann aber nicht nur um die Prüfung der Auswirkungen auf den Wettbewerb, sondern auch um die Beurteilung gesamtwirtschaftlicher Vorteile einer Fusion. In der Anhörung geht es daher vor allem um diese Fragen, weil die Auswirkungen auf den Wettbewerb zuvor schon von der Monopolkommission in einem Sondergutachten beleuchtet werden müssen. Weil im Fall Eon-Ruhrgas bei der ersten Anhörung nicht alle Konkurrenten zu Wort gekommen sind, gab es jetzt einen zweiten Termin. fo

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