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Wirtschaft: Arbeitsrichter sollen keine Lobbyisten sein

Bundesjustizministerium plant Gesetzentwurf mit höheren Anforderungen an ehrenamtliche Tätigkeit

Berlin - Prozesse vor Arbeitsgerichten könnten bald ohne Lobbyisten auskommen. Doch machen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften Front gegen Pläne des Bundesjustizministeriums, die Anforderungen an ehrenamtliche Richter zu erhöhen. Nach einem inoffiziellen Gesetzentwurf aus dem Hause von Ministerin Brigitte Zypries (SPD) soll es künftig eine „strenge Trennung von Richtertätigkeit und Prozessvertretung an demselben Gericht“ geben. Dadurch sehen die Verbände ihre Mitwirkung an der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bedroht.

Dort sitzt in allen Kammern und Senaten je ein Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter mit am Richtertisch. Auf Arbeitgeberseite handelt es sich häufig um Verbandsmitarbeiter, die auch die Mitglieder vor Gericht vertreten. Auch bei den Gewerkschaften gibt es Rechtssekretäre, die als ehrenamtliche Richter wirken. Setzt das Ministerium seine Pläne um, dann müssen sie sich für eine der beiden Funktionen entscheiden. Man wolle „den Anschein der Voreingenommenheit vermeiden und Interessenkollisionen von vornherein ausschließen“, heißt es zur Begründung. Entsprechende Regelungen sind für alle Verfahrensordnungen vorgesehen, auch für ehrenamtliche Richter an Sozialgerichten oder an den Handelskammern der Landgerichte. Die Pläne hängen mit der Neuregelung des Anwaltsmonopols zusammen, die Zypries in der vorigen Legislaturperiode angekündigt hat. Das aktuelle Papier bezieht sich auf die gerichtliche Vertretung, ein vollständiger Gesetzentwurf soll im Sommer folgen.

Auf Arbeitgeberseite ist man alarmiert. Die Neuregelung sei „strikt abzulehnen“, da sie „zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Einschränkung der Berufsfreiheit“ führe und das ehrenamtliche Element in Frage stelle, heißt es in der Stellungnahme der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA). Man werde sich im Zweifel dafür entscheiden, die Verbandsmitglieder vor Gericht zu vertreten, doch falle es den Gerichten ohnehin schon schwer, ehrenamtliche Richter zu finden. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) übt Kritik. Die Neuregelung sei ungerechtfertigt und schließe besonders sachkundige Richter aus.

Die Berufsarbeitsrichter sehen den Vorstoß ebenfalls mit Sorge. „Das wäre ein Signal in die falsche Richtung“, sagte der Vorsitzende des Bundes der Arbeitsrichter, Achim Vetter. „Wir sehen das sehr gern, wenn die Leute, die sonst bei Gericht auftreten, auch ehrenamtliche Richter sind.“

Aber das Ministerium will den Verbänden auch entgegenkommen. So sollen Funktionäre künftig die Prozessvertretung vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) übernehmen können, wenn sie Volljuristen sind. Dies treibt wiederum den Deutschen Anwaltverein (DAV) auf die Barrikaden.ms/HB

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