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Wirtschaft: Auf zum Endspurt in Richtung Jahresende

BERLIN .Der Countdown läuft.

BERLIN .Der Countdown läuft.Nur noch wenige Wochen bleiben Anlegern, Steuerzahlern und Häuslebauern, um dem Fikus ein Schnippchen zu schlagen.Denn spätestens seit dem Regierungswechsel stehen die Zeichen auf Sturm.Um ihre Steuerreform zu finanzieren, haben die Koalitionäre den Rotstift angesetzt und bei den Steuervergünstigungen kräftig gestrichen.Kein Wunder, daß in diesen Tagen hektische Betriebsamkeit herrscht.

Gutverdiener wollen zumindest noch rückwirkend für dieses Jahr auf den letzten Drücker von Steuersparmodellen profitieren.Aktienbesitzer listen auf, wie ihre Papiere im vergangenen Jahr gelaufen sind, um so - aus steuerlichen Gründen - zu entscheiden, von welchen Werten sie sich trennen und von welchen nicht.Denn schon zum 1.Januar wird die Frist, in der Spekulationsgewinne aus Kauf und Verkauf von Wertpapieren versteuert werden müssen, von bislang sechs auf zwölf Monate ausgedehnt - rückwirkend.Nun heißt es: rechnen.Denn erstens bleibt es auch unter Rot-Grün beim Freibetrag von 1000 DM, zum zweiten darf man auch Zocker-Verluste gegenrechnen.

Wer sich von seiner Immobilie trennen will, sollte auf der Hut sein.Denn wer selbst in der Wohnung oder dem Haus wohnt, profitiert von dem Regierungswechsel.Zwar will Rot-Grün die Spekulationsfrist für Immobilien von bisher zwei auf zehn Jahre ausweiten.Doch für Eigennutzer fällt die Spekulationssteuer ersatzlos weg.Haben Sie in den vergangenen zwei Jahren eine Eigentumswohnung oder ein Häuschen erstanden und können Sie dieses Objekt nun mit Gewinn weiterverkaufen, sollten Sie den Kaufvertrag daher auf keinen Fall mehr in diesem Jahr abschließen.

Wer dagegen mit Steuersparmodellen seine Steuerschuld senken will, muß sich sputen.Besonders die Initiatoren von Immobilienfonds trommeln in diesen Tagen laut.Der Renner: sanierte Immobilien in den neuen Ländern.40 Prozent der nachträglichen Sanierungskosten können steuermindernd geltend gemacht werden, aber das gilt nur noch für dieses Jahr.Denn das Fördergebietsgesetz, das dieses Schlupfloch erlaubt, läuft zu Silvester aus.Trotz der attraktiven Steuersparmöglichkeiten warnen Verbraucherschützer aber vor einem Engagement in derartigen Fonds: Wer sich beteilige, sollte wissen, daß er sein Geld meist für Jahrzehnte aus der Hand gebe und ein unkalkulierbares Risiko eingehe.Bei einem Totalverlust ist nicht nur der Einsatz verloren, man muß sogar nachschießen - häufig nochmals mit 100 Prozent des Einsatzes.

Aber nicht nur Groß-, auch Normalverdiener möchten Steuern sparen.Wer einige Regeln befolgt, kann - auch ohne sich in hochriskante Abschreibungsmöglichkeiten zu stürzen - seine Steuerschuld senken.Beispiel Werbungskosten: Arbeitnehmer genießen eine Werbungskosten-Pauschale von 2000 DM im Jahr.Planen Sie größere Anschaffungen für Ihre häusliche Arbeitsecke (Computer, Büromöbel), sollten Sie Ihre Ausgaben möglichst in ein- und demselben Jahr tätigen.Denn überschreiten Ihre Ausgaben den Pauschbetrag von 2000 DM, können Sie Ihre Aufwendungen einzeln abrechnen.Ansonsten drohen die 200 DM für die Lampe oder die 400 DM für den Bürostuhl in der Pauschale unterzugehen.

Beispiel Zinsen.Wer seinen Freibetrag von 6100 DM (Ledige) und 12 200 DM (Verheiratete) übersteigt, kann ganz legal einen Teil der Kapitalerträge ins kommende Jahr übertragen.Das Zauberwort heißt Stückzinsen.Dahinter verbergen sich die Zinsen, die der Käufer eines Wertpapiers dem Verkäufer für die Zeit zwischen dem letzten Zinstermin und dem Kauf bezahlen muß.Stückzinsen, die in erheblicher Höhe beim Kauf von Anleihen vor dem Jahresende anfallen können, darf man von den 1998 angefallenen Zinseinkünften abziehen.Mit diesem Trick könnte man wieder unter die Freibetrags-Grenze rutschen.

Besonders turbulent dürfte es in diesen Tagen bei vielen Hausbauern zugehen.Denn bei Eigenheim- und Eigentumswohnungsbesitzern wird sich in den nächsten Wochen einiges ändern.Zahlreiche Steuerpauschalen wie die Vorkosten- und Erhaltungsaufwendungspauschale will die neue Regierung streichen.Zum 31.Dezember läuft zudem die zwölfjährige Übergangsfrist aus, in der Eigenheimler noch Reparatur- und Instandhaltungskosten absetzen konnten.Auch die Sonderkonditionen für Bauherren in den neuen Ländern werden mit dem Jahreswechsel umgestellt.

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