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Bernhard Heitzer

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Kartellamtschef Heitzer: „Bei Missbrauch werden wir sofort einschreiten“

Kartellamtschef Bernhard Heitzer über die Macht der Energiekonzerne, die Privatisierung der Bahn und teure Lebensmittel.

Herr Heitzer, viele Menschen ärgern sich über ihre Strom- oder Gasrechnung. Sie auch?

Ja, als Verbraucher ärgere ich mich natürlich auch. Als Präsident des Bundeskartellamts sage ich, wir müssen jetzt zusammen mit der Bundesnetzagentur schauen, dass wir unsere jeweiligen Instrumente – das sind bei uns vor allem die Missbrauchs- und Fusionskontrolle – so einsetzen, dass wir zu mehr wettbewerbsorientierten und damit auch wettbewerbsfähigen Preisen kommen.

Aber diese Instrumente haben Sie doch schon seit vielen Jahren. Warum haben Sie es trotzdem nicht geschafft, für Wettbewerb im Energiebereich zu sorgen?

Im Energiebereich hat sich die Missbrauchsaufsicht, wie wir sie heute haben, bisher als ein stumpfes Schwert herausgestellt. Das könnte sich aber ändern. Mit der Kartellrechtsnovelle, die wir hoffentlich zum Jahresende an die Hand bekommen werden, wird die Missbrauchsaufsicht verschärft. Wir werden eine Umkehr der Beweislast bekommen, unsere Verfügungen werden anders als heute sofort wirksam und wir werden auch eine stärker vergleichsmarktbasierte Kostenkontrolle haben. Das wird uns sicherlich helfen, zu mehr wettbewerbsorientierten Preisen zu kommen. Dieses Instrument wird aber auf vier Jahre befristet sein. Es ist nur eine flankierende Maßnahme, bis wir eine wettbewerbsfähige Angebotsstruktur haben.

Also eine Art erste Hilfe, um den Wettbewerb anzukurbeln?

Ja, das hat schon ein bisschen was von Geburtshilfe. Obwohl der Wettbewerb auf den Strommärkten ja schon in Gang gekommen ist. Wo es noch hakt, ist der Gasbereich.

Beim Gas haben die Kunden oft überhaupt keine Wahl.

Bei den Industriekunden gibt es einige, wenn auch bescheidene Wahlmöglichkeiten, bei den kleinen gewerblichen und den Privatkunden gibt es dagegen noch so gut wie keinen Wettbewerb.

Auf den Strommärkten haben wir zwar viele Anbieter, dennoch steigen die Preise immer weiter. Kürzlich hat RWE Preiserhöhungen von fast zehn Prozent angekündigt. Was läuft da schief?

Der Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten ist noch zu wenig ausgebildet. Aber ob die Preise zu hoch sind, ist schwierig zu beantworten. Wichtig ist, wettbewerbsorientierte Preise auf den Energiemärkten zu finden, also Preise, wie sie sich bilden würden, wenn mehr Wettbewerb auf den Märkten bestünde.

Das heißt also: Wir haben beim Strom zwar viele Anbieter, aber trotzdem keinen Wettbewerb?

Ja, beim bundesweiten Strommarkt vereinen RWE und Eon mehr als 60 Prozent der Stromerzeugung auf sich. Sie bilden sogar ein marktbeherrschendes Duopol auf dem bundesweiten Strommarkt. Wenn Sie Vattenfall und EnBW noch dazu nehmen, sind es sogar 90 Prozent. Damit dominieren die Erzeuger den gesamten nachgelagerten Vertriebsbereich. Das ist keine wettbewerbsorientierte Angebotsstruktur. Die Energiepolitik der Bundesregierung hat das Ziel, mehr Anbieter auf den Markt zu holen. Das ist nur zu unterstützen.

Wenn Sie künftig mehr Möglichkeiten haben, gegen den Missbrauch von Marktmacht im Energiebereich vorzugehen, wird es dann eine Fülle neuer Verfahren geben? Oder drohen Sie nur?

Eine Drohung ist in dem neuen Gesetz schon enthalten. Wir bekommen eine bessere Kostenkontrolle und eine bessere Vergleichbarkeit der Preise. Das wirkt auf einige Unternehmen durchaus bedrohlich.

Müssen die großen Vier damit rechnen, dass Sie nicht nur drohen, sondern im nächsten Jahr strenger auf die Preise schauen?

Das hängt davon ab, ob es augenfällige, missbräuchliche Preise gibt. Wenn ja, werden wir sofort einschreiten. Aber wir können das Instrument nicht flächendeckend einsetzen. Das Instrument der Preismissbrauchsaufsicht im Energiesektor ist dazu geeignet, krasse Ausreißer zu verfolgen. Wir können nicht überall die Energiepreise überprüfen. Dazu fehlen uns die Mittel.

Sie bekommen neun neue Stellen. Wie viele bräuchten Sie denn?

In dem Regierungsentwurf stehen neun Stellen für den Energiebereich und für den Einzelhandel, für den die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht ebenfalls verschärft werden soll. Drei Stellen sind bereits eingerichtet, bleiben also noch sechs zusätzliche Stellen. Als erster Schritt ist das schon mal gut. Aber ich habe im Amt auch noch weitere Baustellen.

Wo denn?

Ganz wichtig wäre eine intensive Verfolgung von Kartellverstößen. Es gibt seit einiger Zeit ein Bonusprogramm, also eine Art Kronzeugenregelung mit der man uns über Kartellabsprachen informieren kann. Unter bestimmten Umständen kann dann Bußgeldminderung gewährt werden. Das Programm zeigt Erfolge. Aber wir können Verstöße, von denen wir durch diese Informanten erfahren oder auf die wir bei Durchsuchungen stoßen, oft nicht weiterverfolgen, weil fristgebundene Tätigkeiten wie Fusionsverfahren abgearbeitet werden müssen. Im Zweifel bleibt dann so ein Kartellverfahren liegen.

Die EU-Kommission will den Energieversorgern die Leitungsnetze wegnehmen, um so für Wettbewerb zu sorgen. Was halten Sie davon?

Zunächst wird es den Mitgliedsstaaten in dem neuesten Entwurf des Energiebinnenmarktpakets offen gelassen, ob sie eigentumsrechtlich entflechten oder einen unabhängigen Netzbetreiber installieren. Ich finde eine solche eigentumsrechliche Entflechtung, die auch als Enteignung bezeichnet wird, verfassungsrechtlich problematisch. Und ich gebe zu bedenken, dass erhebliche Investitionen in die Netze nötig sind. Die Grenzkuppelstellen an den EU-Grenzen sollen ausgebaut werden sollen, um einen europäischen Binnenmarkt zu schaffen, auch muss zum Beispiel die erneuerbare Energie, die mit Windkraft an der Nord- und Ostsee gewonnen wird, durch die Netze geleitet werden. Das alles erfordert erhebliche Investitionen. Glauben Sie, die großen Anbieter würden diese Investitionen vornehmen, wenn sie befürchten müssen, ihr Eigentum zu verlieren? Ich glaube, es gibt intelligentere Möglichkeiten.

Bei der Privatisierung der Bahn stellt sich dasselbe Problem. Könnten Sie als Wettbewerbshüter damit leben, wenn die Bahn nach der Privatisierung auch weiterhin wie ein Eigentümer über das Schienennetz verfügen darf?

Aus Gründen des Wettbewerbs wäre es grundsätzlich sinnvoll, Schiene und Betrieb zu trennen. Allerdings kann eine solche Trennung auch schwierig sein, weil die Bereiche technisch schon ineinander greifen. Die Entwicklung neuer Bahnfahrzeuge etwa ist eng mit der Verkehrsinfrastruktur verbunden. In der Europäischen Union sind die Länder verschiedene Wege gegangen, es gibt alle möglichen Modelle. Für welche Variante man sich entscheidet, ist letztlich eine politische Frage.

Gibt es heute Wettbewerb im Bahnbereich?

Die Wettbewerbssituation ist keineswegs befriedigend. Die Bahn hat einen Marktanteil von 85 Prozent.

Im Flugverkehr, der der Bahn mit Niedrigpreisen Konkurrenz macht, will Air Berlin Condor übernehmen. Welche Bedenken hat das Kartellamt?

Dazu äußern wir uns dann, wenn wir gefragt sind. Bis heute hat Air Berlin ein Fusionsvorhaben bei uns nicht angemeldet.

Künftig sollen Sie auch stärker darüber wachen, dass Lebensmittelhändler Waren nicht zu billig, also nicht unter ihrem Einkaufspreis verkaufen. Wie sinnvoll ist das, wenn man bedenkt, dass Nahrungsmittel im Moment immer teurer werden?

Dahinter steht die Sorge, dass große finanzstarke Händler kleine, vernünftig wirtschaftende Mittelständler über Kampfpreise kaputt machen. Aber ich finde, das Kartellamt hat bereits vernünftige Leitlinien entwickelt, um dagegen vorzugehen. Daher brauchen wir die Novelle nicht. Im Gegenteil: Ich finde, sie richtet Schaden an. Sie setzt nämlich ein falsches Signal – gerade angesichts der jüngsten Welle von Preiserhöhungen. Außerdem haben wir die Sorge, dass wir mit Beschwerden von Händlern überhäuft werden, denen wir nachgehen müssen. Das können wir gar nicht schaffen.

Das Interview führte Heike Jahberg.

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