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Wirtschaft: Berlin stellt Landesbank zum Verkauf

Berlin - Das Verkaufsverfahren für die Landesbank Berlin (LBB) beginnt. Am heutigen Freitag erscheinen in einer deutschen und einer britischen Tageszeitung Anzeigen, die sich an potentielle Käufer richten.

Berlin - Das Verkaufsverfahren für die Landesbank Berlin (LBB) beginnt. Am heutigen Freitag erscheinen in einer deutschen und einer britischen Tageszeitung Anzeigen, die sich an potentielle Käufer richten. Darin nennt die Senatsverwaltung für Finanzen einen ersten Zeitplan sowie Kriterien für die Auswahl der Angebote. Sie behält sich aber vor, den Landesanteil von 81 Prozent an die Börse zu bringen. Bis Ende des Jahres muss die Bank verkauft sein, so oder so. Beobachter rechnen mit einem Erlös von mindestens vier Milliarden Euro.

Laut Anzeige haben die potenziellen Käufer zunächst bis zum 5. Februar Zeit, Interessenbekundungen für die Bank einzureichen. Dann wählt das Land zusammen mit der Schweizer Investmentbank UBS die Kandidaten aus, die am Verkaufsprozess teilnehmen dürfen. Dabei will Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) unter anderem darauf achten, dass der mögliche Käufer die Übernahme finanzieren und dies auch belegen kann. Zudem soll die „Eignung zur Fortführung und Weiterentwicklung der Geschäftsaktivitäten“ geprüft werden, wie es in der Ausschreibung heißt. Dieses Kriterium könnte zum Beispiel Finanzinvestoren ausschließen, wenn diese kein schlüssiges Konzept vorlegen, wie sie die Berliner Sparkasse, den wichtigsten Teil der LBB, als Sparkasse weiterführen wollen.

Für einen anderen Interessenten könnte die Frist zum Problem werden: Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) will über eine Erwerbergesellschaft am Bieterverfahren teilnehmen. muss aber zur Finanzierung seines Angebots alle 458 Mitgliedsparkassen befragen. In den zwölf Regionalverbänden des DSGV laufen seit Anfang der Woche Abstimmungen darüber, wer sich am Gemeinschaftsgebot beteiligt. Zwei Verbände haben bereits zugestimmt, der letzte, der rheinland-pfälzische, soll am 8. Februar entscheiden – also drei Tage nach Ablauf der Frist für die Interessensbekundungen.

Stefan Kaiser

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