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Wirtschaft: Betrug bei Sozialleistungen nimmt zu

Arbeitsagenturen: 2003 mehr Missbrauch / Ökonomen warnen den Kanzler vor neuer Verteilungsdebatte

Berlin - Neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) scheinen die Kritik von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) an der Mitnahmementalität der Deutschen zu bestätigen. Im vergangenen Jahr hätten die Arbeitsagenturen deutlich mehr Fälle von Leistungsmissbrauch aufgedeckt als im Vorjahr, sagte BA-Sprecherin Ilona Mirtschin dem Tagesspiegel.

Die Zahl der aufgegriffenen beziehungsweise eingeleiteten Bußgeld- und Strafverfahren sei um 21 Prozent auf knapp 225 000 Fälle angestiegen. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Verstöße von Arbeitnehmern, die beispielsweise Arbeitslosengeld beziehen, obwohl sie nebenher schwarzarbeiten oder Arbeitslosenhilfe kassieren, obwohl sie Vermögen haben. In 146400 Fällen sei eine Ordnungswidrigkeit festgestellt worden, berichtete Mirtschin, in 48200 Fällen sei die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden. Allerdings könne man aus den Zahlen nicht unbedingt ablesen, dass der Missbrauch zugenommen habe. „Wir haben unsere Kontrollen verstärkt und offene Verdachtsfälle abgearbeitet“, sagte die Sprecherin.

Die strenge Bedürftigkeitsprüfung beim neuen Arbeitslosengeld II, die der Kanzler in seinem Interview verteidigt hatte, hält auch die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, für berechtigt. „Das Arbeitslosengeld II wird aus Steuermitteln finanziert, deshalb muss man genau schauen, ob jemand nicht aus eigener Kraft über die Runden kommen kann“, sagte Schewe-Gerigk, die auch familienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist. Allerdings gebe es Grenzen. Es könne nicht sein, dass jemand kein Arbeitslosengeld II bekomme, weil der Partner Geld verdiene, und zugleich aus der Vermittlung falle. „Das ist hochgradig unsozial“, kritisierte Schewe-Gerigk.

In der Diskussion um den Missbrauch von Sozialleistungen weisen Ökonomen darauf hin, dass es kaum möglich ist, herauszufinden, ob jemand und, wenn ja, wer übermäßig vom Sozialstaat profitiert. Was bei den direkten Einkommenshilfen noch vergleichsweise einfach zu bestimmen ist, wird umso schwieriger, je komplexer die Leistungen werden: Profitiert ein Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern im Kindergartenalter, Eigenheimzulage, Kilometerpauschale und steuerbegünstigtem Sparauto oder zahlt er drauf? Bekommt ein Vorstand ungerechtfertigte Beihilfen, wenn er einmal im Monat auf einem hoch subventionierten Opernsessel Platz nimmt? Wird ein Landbewohner gegenüber dem Städter bevorzugt, weil die Bahn ihm Züge fürs Pendeln stellt? Über Fragen dieser Art gebe es allenfalls spärliche Auskünfte, weil die statistische Basis kaum zu fassen sei, sagt der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftler Richard Hauser.

Der Experte beschäftigt sich vor allem mit Verteilungs- und Sozialpolitik – und erklärt, dass selbst die Sozialhilfe nicht genau erforscht werden kann: So sei es für die Statistik unerheblich, ob jemand keinen Sozialhilfeantrag stellt, obwohl er Anspruch auf die Gesamtleistung habe, oder ob einer verzichtet, weil ihm für ein paar Euro der Aufwand zu sei. Deshalb schwankten selbst die Annahmen über die Sozialhilfeberechtigten stark. Solche Unschärfen nehmen zu, je mehr Bereiche und Systeme betroffen sind.

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