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Wirtschaft: Bierstreit: "Bud" unterliegt "Bit"

Das amerikanische "Budweiser"-Bier darf nicht unter der Bezeichnung "American Bud" in Deutschland vertrieben werden. Die Verwechslungsgefahr mit der älteren deutschen Marke "Bit" ist zu groß, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil.

Das amerikanische "Budweiser"-Bier darf nicht unter der Bezeichnung "American Bud" in Deutschland vertrieben werden. Die Verwechslungsgefahr mit der älteren deutschen Marke "Bit" ist zu groß, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Unter dem Namen "Anheuser Busch Bud" darf das Bier allerdings vertrieben werden. Auf dem Biermarkt werde gewöhnlich der Namensanfang - hier "Anheuser" - wahrgenommen, stellte der Zivilsenat des Bundesgerichtshofes fest (AZ: I ZR 212/98). Die US-Brauerei Anheuser-Busch hatte zwei Flaschenetiketten als Wort- und Bildmarken für Bier mit den Bezeichnungen "Anheuser Busch Bud" beziehungsweise "American Bud" beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Dagegen erhob die Bitburger Brauerei mit den Marken "Bit", "Bitburger" und "Bitte ein Bit" Widerspruch wegen Verletzung der Markenrechte.

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