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Wirtschaft: Bundeswirtschaftsministerium legt erste Reformpläne vor - Sanktionen bis hin zum Berufsverbot

Fehlerhaft arbeitenden Wirtschaftsprüfern droht künftig als härteste Sanktion ein Berufsverbot. Das geht aus den Eckwerten des Bundeswirtschaftsministeriums zur Reform der Wirtschaftsprüfungsordnung hervor.

Fehlerhaft arbeitenden Wirtschaftsprüfern droht künftig als härteste Sanktion ein Berufsverbot. Das geht aus den Eckwerten des Bundeswirtschaftsministeriums zur Reform der Wirtschaftsprüfungsordnung hervor. Danach müssen sich Wirtschaftsprüfer, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, künftig alle drei Jahre einer externen Qualitätskontrolle unterziehen. "Damit soll die Qualität der Berufsausübung erhöht und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit der Wirtschaftsprüfer gestärkt werden", heißt es in dem Reformentwurf des Ministeriums. Ziel der Gesetzesänderung sei zudem die weitere Verbesserung der Unternehmenskontrolle.

Die Wirtschaftsprüfer waren zuletzt wegen nicht aufgedeckter Milliardenverluste des Baukonzerns Philipp Holzmann in die Kritik geraten. Die Wirtschaftsprüferkammer Düsseldorf begrüßte die Pläne der Bundesregierung. "Wir fordern schon seit langem höhere Qualitätsstandards für unseren Berufstand", sagte Kammergeschäftsführer Reiner Veidt.

Nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums, die noch im Februar in einem Referentenentwurf konkretisiert werden, soll die Qualitätskontrolle in zwei Schritten eingeführt werden. Zunächst werden in einer zweijährigen Übergangsfrist die Wirtschaftsprüferpraxen mit börsennotierten Mandaten kontrolliert. Alle übrigen Praxen, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, sollen später hinzukommen. Die Kontrollen werden besonders qualifizierten Wirtschaftsprüfern übertragen. Um die Unabhängigkeit der Prüfer zu gewährleisten, dürfe es "keine kapitalmäßigen, persönlichen oder sonstigen Bindungen des Prüfers" zum überprüften Berufskollegen geben. Die Prüfer müssten überdies über eine "bestimmte Mindestqualifikation" verfügen.

Ein vom Berufsstand der Wirtschaftsprüfer unabhängiges Gremium soll nach Vorstellung des Ministeriums das Kontrollsystem überwachen. Darüber hinaus sieht der geplante Strafkatalog vor, dass die Befugnis zur Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen entzogen werden kann.

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