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Endlich ausliefern. Gut 4500 Fahrzeuge durfte Mercedes in Frankreich nicht an die Kunden liefern, jetzt ist der Weg frei.

© dpa

Streit um Kältemittel: Daimler gewinnt in Frankreich

Bestimmte Mercedes-Modelle dürfen in Frankreich nicht zugelassen werden. Grund ist das Kältemittel für die Klimaanlagen, das Daimler verwendet. Nun hat ein Gericht den Zulassungsstopp aufgehoben - doch vorbei ist der Konflikt damit noch lange nicht.

Gute Nachrichten für Daimler: Der Zulassungsstopp für Mercedes-Modelle in Frankreich wird per Gerichtsentscheidung aufgehoben. Der Autobauer verbucht damit zwar einen Erfolg, vorbei ist der Streit, der sich an dem Kältemittel in Daimlers Klimaanlagen entzündet hat, damit aber noch lange nicht. Doch erstmal gibt es Entspannung; Mehr als 4500 Fahrzeuge können die Schwaben jetzt an Kunden in Frankreich ausliefern, Umsatzeinbußen werden abgewendet. Dennoch ist die Entscheidung lediglich ein Etappensieg für den Autobauer - und zwar im doppelten Sinn.

Die Entscheidung der Pariser Richter ist nämlich vorläufig. Ein endgültiges Urteil steht noch aus. Außerdem bleibt strittig, ob das von Daimler boykottierte neue Kältemittel – wie in Stuttgart befürchtet wird – wirklich gefährlich ist. Langfristig kommt der Konzern nach geltendem Recht also nicht um die neue Substanz herum.

Im aktuellen Streit störten sich die Franzosen an dem Kühlmittel, das in den Klimaanlagen der Autos zirkuliert. Nach EU-Vorschrift müssen Autobauer mittlerweile ein klimaschonenderes Kältemittel mit Namen R1234yf in ihren Fahrzeugen verwenden. Daimler weigert sich jedoch, die neue Substanz einzufüllen, weil sie in internen Tests Feuer gefangen hatte.

Obwohl Daimler nun für die betreffenden Modelle mit einen anderen Kältemittel eine Zulassung vom deutschen Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat, sieht Frankreich einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Allerdings stehen die Franzosen mit dieser Auffassung allein in der EU. In deutschen Branchenkreisen wird gemutmaßt, dass Frankreich damit Eigeninteressen verfolgt. So könnte die französische Blockade etwa eine Retourkutsche für den Kurs der Bundesregierung beim Thema Reduzierung der CO2-Abgasemission sein. Paris sträubt sich gegen eine von Deutschland befürwortete Lockerung der geplanten Normen zugunsten der deutschen Oberklassenhersteller BMW, Audi und Mercedes. Die französische Massenhersteller Renault und PSA (Citroen und Peugeot) könnten dagegen gut mit strengeren Abgaswerten leben.

Auch der Duisburger Automarktexperte Ferdinand Dudenhöffer hält industriepolitische Gründe für denkbar. Ein anderes Kühlmittel als das von der EU vorgesehene würde für Autobauer möglicherweise hohe Umrüstungskosten bedeuten. Und Massenhersteller wie Renault und PSA könnten anschließende Preiserhöhungen aber nur schwerer an Kunden weitergeben als die Oberklassehersteller. Alles in allem wolle Frankreich also mit dem Rechtsstreit gegen Daimler möglicherweise die eigene Autoindustrie schützen.

Allerdings stellt sich die Frage, warum nicht aus andere Autobauer ähnliche Sicherheitsbedenken wie Daimler geltend machen. Immerhin hat aber Toyota, der größte Autokonzern der Welt, angekündigt, vorerst nicht auf das neue Mittel zu vertrauen. Die Mehrheit der Hersteller kann im übrigen – wie auch Daimler für viele andere Modelle – dank alter Typgenehmigungen derzeit noch die alte Vorgängersubstanz verwenden. Das ist bis Ende 2016 möglich.

Ob das neue Kältemittel wirklich gefährlich ist, bleibt umstritten. Das KBA hat das Mittel unter die Lupe genommen und kam zu einem zwiespältigen Ergebnis. Die Behörde stellte unter Extremtests tatsächlich Flammen fest, bei den rechtlich ausreichenden Standardversuchen allerdings nicht. Wie geht es nun weitergeht, hängt von der EU ab. „Die Verwendung des Kältemittels basiert auf EU-Recht“, sagte ein KBA-Sprecher. „Daher ist die EU gefordert, hier Lösungen zu finden.“ Die EU-Kommission müsse in den kommenden Monaten grundsätzlich urteilen, ob das neue Kältemittel eine Gefahr darstellt.

Ein Sprecher der Brüsseler EU-Kommission sagte am Dienstagnachmittag, offiziell habe das französische Urteil „keinen direkten Einfluss auf das europäische Verfahren, das wir derzeit verfolgen“. Man nehme, so der Sprecher lapidar, „die einstweilige Verfügung zur Kenntnis“.
Inoffiziell passt die Entscheidung, die das Verkaufsverbot für bestimmte Mercedes-Modelle in Frankreich aufhebt, der Behörde gut ins Konzept. Denn auch sie verfolgt nach Auskunft verschiedener Beobachter eine Deeskalationsstrategie, die wohl Schaden genommen hätte, wenn das Pariser Urteil den finanziellen Schaden für den Stuttgarter Autobauer nicht begrenzt und die Schärfe der Auseinandersetzung noch zugenommen hätte. Die an Deutschland gerichteten Drohungen mit einem Vertragsverletzungsverfahren sind derzeit in Brüssel nicht mehr zu hören. „Die EU-Kommission“, so der Sprecher, „hat die klare Absicht, das Problem schnell im Einklang mit dem geltenden EU-Recht zu lösen.“
>Innerhalb von zehn Wochen muss die EU-Kommission jetzt entscheiden, wie sie weiter vorgeht. Schließlich ist mit der rückwirkenden Typgenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes, welche die Daimler-Fahrzeuge mit dem alten Kältemittelnachträglich legalisierte, das Problem im Grundsatz nicht gelöst. Andere Hersteller, die sich mit finanziellem Aufwand auf das neue Mittel eingestellt haben, könnten klagen. Ohnehin rechnen inzwischen viele damit, dass die Kältemittelsaga am Ende vom Europäischen Gerichtshof wird entschieden werden müssen. (mit dpa)

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