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Wirtschaft: "Daseinsvorsorge": Wasserwerke werden stärker kontrolliert

Die EU-Kommission ist entschlossen, sich für den Erhalt und die bessere Qualität der öffentlichen Leistungen für die Allgemeinheit - in Deutschland als ,,Daseinsvorsorge" bezeichnet - einzusetzen. Gleichzeitig will sie aber auch die Grauzone zwischen der liberalen Marktwirtschaft und den Angeboten der kommunalen oder öffentlich-rechtlichen Unternehmen ausleuchten.

Die EU-Kommission ist entschlossen, sich für den Erhalt und die bessere Qualität der öffentlichen Leistungen für die Allgemeinheit - in Deutschland als ,,Daseinsvorsorge" bezeichnet - einzusetzen. Gleichzeitig will sie aber auch die Grauzone zwischen der liberalen Marktwirtschaft und den Angeboten der kommunalen oder öffentlich-rechtlichen Unternehmen ausleuchten.

Am Mittwoch hat die Brüsseler Behörde ihre Absichten dargelegt, wie sie die seit Monaten schwelende Auseinandersetzung mit den deutschen Bundesländern und den Kommunen beenden will, die über die Einschränkungen ihrer öffentlichen Leistungen durch das europäische Wettbewerbsrecht beunruhigt sind. Gleichzeitig hat die EU-Kommission am Dienstag die besondere Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestätigt und die Regeln für die Finanzierung der Fernseh- und Rundfunkanstalten erläutert. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen und der Rundfunk werden in Deutschland auch zum weiteren Bereich der Daseinsvorsorge gezählt.

Die EU-Wettbewerbshüter in Brüssel bestätigen erneut die Vorgaben des EU-Vertrags von Amsterdam, der in einem gesonderen Protokoll den öffentlich-rechtlichen Sendern den Bestand garantiert. Die EU-Mitgliedstaaten können, so heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung der EU-Kommission, den "öffentlich-rechtlichen Auftrag und seine Finanzierung grundsätzlich nach eigenem Ermessen gestalten". Dabei sollen von Land zu Land die jeweilige Tradition und die jeweiligen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Allerdings müsse "die Verhältnismäßigkeit der staatlichen Finanzierung" gewahrt bleiben. Mit anderen Worten: Öffentliche Gelder soll es nur für den tatsächlich öffentlich-rechtlichen Auftrag geben. Wo die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit den privaten Sendern konkurrieren, dürfe es keine Wettbewerbsverzerrungen durch übermäßige staatliche Beihilfen geben.

Die EU-Kommission stellt deshalb drei Forderungen auf: Der öffentlich-rechtliche Auftrag müsse präzise definiert werden. Die öffentliche Hand müsse die Sender in Europa offiziell mit dieser "demokratischen, sozialen und kulturellen" Leistung für die Allgemeinheit beauftragen. Und drittens müsse die öffentliche Finanzierung dieses Auftrags verhältnismäßig sein. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen müsse künftig besser kontolliert werden, heißt es in der Brüsseler Mitteilung.

Die ARD reagierte auf den klärenden Schritt der EU-Wettbewerbshüter erleichtert: "Die EU-Kommission hat weitgehend unseren Bedenken Rechung getragen. Wir sehen jetzt keine akuten Probleme mehr." Tatsächlich dürften das bestehende deutsche System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den Forderungen der EU-Kommission entsprechen.

Problematischer ist die Organisation des öfftentlichen Rundfunks in Ländern wie Italien, Frankreich, Spanien und Portugal. Hier und in weiteren sieben EU-Staten prüft die EU-Kommission Beschwerden von privaten Anbietern, die in Brüssel gegen die staatlichen Beihilfen protestiert haben. Auch in den weiteren Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge - von der kommunlane Wasserversorgung über die Müllentsorgung bis zu den Krankentransporten und Rettungsdiensten will die EU-Kommission in den nächsten Monaten mit einem Zwei-Stufen-Plan mehr Klarheit bringen. Zunächst will sie Leitlinien für staatliche Beihilfen der öffentlichen Hand an Unternehmen, die in diesen Branchen tätig sind, vorgeben, die den sogenannten "Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interessen" Rechnung tragen. Dann will sie bestimmte öffentliche Leistungen festlegen, die von den strengen Regeln des EU-Wettbewerbs ausgenommen werden und somit Spielraum für Beihilfen bieten. Gleichzeitig sollen Regeln festgelegt werden, mit denen die Prüfung der Qualität öffentlicher Daseinsvorsorge gesichert wird.

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