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Wirtschaft: Der Beipackzettel kommt

Das Kabinett verabschiedet ein Anlegerschutzgesetz Bafin darf den grauen Markt nicht kontrollieren

Berlin - Wer als Privatmann Geld in einen offenen Immobilienfonds steckt, ist künftig vor den Folgen eines plötzlichen Rückzugs anderer Investoren geschützt. Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes verabschiedet.

Darin steht unter anderem, dass Großanleger ihre Anteile an offenen Immobilienfonds künftig mindestens zwei Jahre halten müssen. Das soll plötzliche Geldabflüsse verhindern, mit denen Profianleger im Jahr 2008 mehrere Fonds in eine Liquiditätskrise gebracht hatten. Um die Kleinanleger zu schonen, sind Beträge von bis zu 5000 Euro pro Monat davon ausgenommen. Offene Immobilienfonds bieten Privatanlegern die Chance, in Immobilien zu investieren, ohne selbst Bauherren zu sein. Bisher gilt die Regel, dass die Investoren ihre Anteile jederzeit zurückgeben und so ihr Geld wiederbekommen können.

Das geplante Gesetz schreibt außerdem vor, dass alle Banken verbindliche Produktinformationsblätter einführen müssen. Wesentliche Informationen über das Finanzprodukt wie Risiken, Erträge und Kosten sollen auf dem sogenannten Beipackzettel verständlich formuliert sein. Bankkunden sollen anhand dieser Beipackzettel verschiedene Angebote vergleichen können. Über die Umsetzung soll die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin wachen.

Bei der Bafin soll zudem eine Datenbank eröffnet werden, bei der Geldinstitute ihre Anlageberater, Vertriebsverantwortlichen und sogenannten Compliance-Beauftragten registrieren und deren angemessene Qualifikation bestätigen müssen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen anlegerschützende Vorschriften sollen Institute die betroffenen Mitarbeiter bis zu zwei Jahre nicht mehr in ihren Positionen einsetzen dürfen. Vorgesehen sind auch Bußgelder.

Nicht durchgesetzt hat sich das Finanzministerium mit seinem Vorschlag, die rund 80 000 Verkäufer von Finanzprodukten am grauen Kapitalmarkt unter die Aufsicht der Bafin zu stellen. Sie bleiben der Gewerbeaufsicht unterstellt. Das Wirtschaftsministerium hatte argumentiert, dies verursache weniger Bürokratie und Kosten. dpa/rtr

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