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Wirtschaft: Der neue Stromregulierer hat Verspätung

Regierung hat Gesetz noch nicht fertig – Verbraucherverbände beklagen deshalb Milliardenschäden für die Verbraucher

Berlin - Die Regulierungsbehörde für Strom und Gas wird nicht wie geplant zum 1. Juli ihre Arbeit aufnehmen. Verbraucher können deshalb vorerst weiterhin keine Beschwerden über Energieversorger loswerden. Grund ist die verzögerte Verabschiedung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach Einschätzung der Branche dürfte die von der EU geforderte Behörde frühestens Anfang 2005 starten. Verbraucherverbände sind über die „erneute Verschiebung bitter enttäuscht“, weil die privaten Stromkunden pro Jahr rund fünf Milliarden Euro zu viel für Strom und Gas zahlten. Das sagte Thorsten Kasper vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Nach den Plänen von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) soll die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) künftig auch den Strom- und Gasmarkt überwachen. Der Entwurf zum EnWG sieht weitreichende Beschwerderechte für Kunden vor, wenn Energieversorger die Nutzung ihrer Leitungsnetzes verweigern oder überhöhte Leitungsgebühren verlangen. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums räumte Verzögerungen ein. „Wir werden voraussichtlich keine Punktlandung machen“, sagte er. „Wir sind sehr in zeitlichem Verzug“, beklagt auch die grüne Energieexpertin Michaele Hustedt. Im Sommer liefen auch die freiwilligen Verbändevereinbarungen aus, die bisher den Zugang zu den Strom- und Gasnetzen geregelt haben. Der 1. Juli sei auf jeden Fall als Starttermin ausgeschlossen. Die Regulierungsbehörde müsse daher zunächst provisorisch ihre Arbeit aufnehmen können. Laut Hustedt reicht es jedoch nicht, dass das Wirtschaftsministerium die neue Behörde unter Vorbehalt einsetzt. „Wir halten ein Vorschaltgesetz für notwendig“, sagte sie. Darin soll geregelt werden, dass die Regulierer bis das eigentliche Gesetz in Kraft treten kann, ihre Arbeit auf der Basis bestehender Gesetze aufnehmen können.

Die Verbraucherverbände plädieren zwar auch für den schnellen Start. Eine Übergangsregelung wäre „aber nur eine halbe Lösung“, weil das Amt für die Verbraucher nichts tun könne, sagt Kasper. Das gehe erst, wenn das EnWG selbst in Kraft gesetzt sei.

Die RegTP hat zunächst 60 Stellen für die neuen Aufgaben bekommen. 2005 sind weitere 60 Stellen geplant. Die Kosten dafür sollen die Energieversorger selbst zahlen. Nach Meinung des Branchenverbandes VDEW ist das aber verfassungswidrig. Dagegen klagen kann allerdings nur ein betroffenes Unternehmen. Der Stromkonzern Energie Baden Württemberg (EnBW) will daher den Zahlungsbescheid der neuen Behörde abwarten. Die Regulierung des Strom- und Gasmarktes sei „eine staatlich hoheitliche Aufgabe“, die nicht gesondert in Rechnung gestellt werden könne. „Die politische Diskussion darüber ist aber noch offen“, hofft ein Sprecher von EnBW.

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