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Wirtschaft: Die Bahn entschädigt bei Verspätung

Frankfurt am Main - Die Bahn wird Kunden in ihren Fernverkehrszügen ICE und IC ab 1. Oktober bei Verspätungen von mehr als einer Stunde mit 20 Prozent des gezahlten Fahrpreises entschädigen, mindestens aber mit fünf Euro.

Frankfurt am Main - Die Bahn wird Kunden in ihren Fernverkehrszügen ICE und IC ab 1. Oktober bei Verspätungen von mehr als einer Stunde mit 20 Prozent des gezahlten Fahrpreises entschädigen, mindestens aber mit fünf Euro. Voraussetzung ist, dass die Bahn für die Verspätung verantwortlich ist. Dies gilt auch für Umsteigeverbindungen, wenn der Zug am Ziel mehr als 60 Minuten hinter dem Fahrplan eintrifft. Beim ICE-Sprinter entschädigt die Bahn bereits ab 30 Minuten Verspätung. Die betroffenen Kunden erhalten einen Gutschein, eine Barauszahlung gibt es nicht.

„Wo wir bisher auf Kulanz entschädigt haben, besteht jetzt ein einklagbarer Rechtsanspruch“, sagte Karl-Friedrich Rausch, im Bahn-Vorstand für den Personenverkehr zuständig, am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Kundencharta, dessen zentraler Punkt die Entschädigungsregel ist. Keine Erstattungen erhalten Bahnfahrer im Regionalverkehr. Kunden, die wegen eines verspäteten Regionalzuges oder einer unpünktlichen S-Bahn einen ICE oder IC verpassen und deren Reise sich deshalb verspätet, werden auch künftig nicht entschädigt.

Rausch ließ offen, wann eine Regelung auf den gesamten Bahnverkehr ausgedehnt werden könnte. Derzeit entschädigt die Bahn die Verkehrsverbünde pauschal. Verbraucherverbände wie die „Allianz Pro Schiene“ begrüßen zwar die Kundencharta, bemängeln aber den Ausschluss des Regional- und Nahverkehrs. „90 Prozent der Bahnkunden aus dem Nahverkehr sind damit von den neuen Regelungen ausgeschlossen“, sagt Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz Pro Schiene. Auch im Fernverkehr wird die Bahn keine Erstattungen leisten, wenn die Züge durch äußere Einflüsse wie Bombendrohungen, Stürme oder Eisregen gebremst werden oder ein „Personenschaden“, also ein Selbstmord, die Weiterfahrt verhindert. Allein dies passiert im Schnitt 1000 Mal pro Jahr.

Kommt es zu einer Verspätung, kann sich der Reisende bereits im Zug vom Personal die Verzögerung bestätigen lassen. Möglich ist dies aber auch an den folgenden zwei Werktagen an Fahrkarten- und Service-Schaltern. Danach erlischt der Anspruch. Innerhalb von vier Wochen kann sich der Kunde den Gutschein entweder beim Kauf einer neuen Fahrkarte anrechnen lassen oder gegen einen Gutschein einlösen, der wiederum ein Jahr gültig ist. Inhabern einer Bahncard 100 werden in der 1. Klasse pauschal 15, in der 2. Klasse zehn Euro erstattet. Besitzer von Monats- oder Wochenkarten bekommen 7,50 Euro in der 1. Klasse und fünf Euro in der 2. Klasse. Bei Fahrten im ICE-Sprinter werden ab 30 Minuten Verspätung pauschal 15 Euro für die 1. und zehn Euro für die 2. Klasse erstattet. Sind es mehr als 60 Minuten, zahlt die Bahn 20 Prozent des Fahrpreises.

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