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Verbraucherrechte: Die Kunden haben den Schaden

Wer in der nächsten Zeit eine Reise mit dem Zug geplant hat oder als Pendler auf die S-Bahn angewiesen ist, muss sich auf harte Zeiten einstellen: VIEL BERATUNG, KEIN GELDDie Deutsche Bahn hat bei den ersten Warnstreiks der Lokführer Anfang Juli einen Telefonsonderservice eingerichtet, um Reisende über mögliche Einschränkungen und Verspätungen schnell informieren zu können. Ein Recht auf Schadenersatz haben die Kunden – sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr – aber nicht.

Wer in der nächsten Zeit eine Reise mit dem Zug geplant hat oder als Pendler auf die S-Bahn angewiesen ist, muss sich auf harte Zeiten einstellen:

VIEL BERATUNG, KEIN GELD

Die Deutsche Bahn hat bei den ersten Warnstreiks der Lokführer Anfang Juli einen Telefonsonderservice eingerichtet, um Reisende über mögliche Einschränkungen und Verspätungen schnell informieren zu können. Ein Recht auf Schadenersatz haben die Kunden – sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr – aber nicht. Die Bahn beruft sich auf höhere Gewalt. Deshalb wird es auch keine Verspätungsgutscheine oder kostenlose Hotelübernachtungen geben, die in der Kunden-Charta des Konzerns bei Zugausfällen vorgesehen sind – solange das Unternehmen sie selber zu verantworten hat.

SONDERFALL SPARTICKET

Immerhin: Einschränkungen, die zum Beispiel eigentlich mit günstigen Tickets verbunden sind, werden kulant gelockert. Fällt zum Beispiel durch den Streik der fest gebuchte Zug aus, kann ein anderer benutzt werden – es muss aber der nächste geeignete sein. Um dem Streik zu entgehen, kann der Kunde also nicht einfach einen Tag früher fahren – und nicht später, wenn er auf weniger Chaos hofft. Geht an einem Tag gar nichts mehr und ein Ticket kann nicht genutzt werden, wird bei der Rückgabe keine Stornogebühr fällig.

HOTELS

Wie ein Kunde die Strecke zwischen Heimatort und Ferienwohnung oder Hotel zurücklegt, ist rechtlich gesehen seine Sache. Kann er wegen der Streiks nicht anreisen, muss er seine gebuchte Unterkunft in der Regel trotzdem bezahlen. Allerdings gibt es Hotelbuchungsagenturen, die auf Geschäftsreisende spezialisiert sind und die deshalb auch noch die Stornierung am Anreisetag zulassen.

PAUSCHALREISEN

Bei einer Pauschalreise sollten sich die Verbraucher möglichst nach Alternativen umgucken, um rechtzeitig zum Flughafen zu kommen. Denn auch hier gilt: Die Anreise ist allein Sache des Kunden. Ausnahmen machen einzelne Reiseveranstalter nur, wenn die Zugfahrt fester Bestandteil des Arrangements ist. Und wer sich auf seine Reiserücktrittsversicherung als letzten Ausweg verlässt, geht leer aus: Die Police gilt nicht für Streiks.Tsp

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