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Wirtschaft: DIE REFORM

Das teure Verbraucherinsolvenzverfahren soll billiger werden. Das sieht ein Eckpunktepapier aus dem Bundesjustizministerium vor.

Das teure Verbraucherinsolvenzverfahren soll billiger werden. Das sieht ein Eckpunktepapier aus dem Bundesjustizministerium vor. In den Fällen, in denen der Schuldner kein Geld hat, die Verfahrenskosten zu tragen, soll das Verfahren entschlackt werden (siehe Grafik) . Das soll die Länder entlasten, die ansonsten für die Verfahrenskosten aufkommen müssten. Für die masselosen Verfahren soll künftig gelten: Das gerichtliche Verfahren wird übersprungen, stattdessen startet der Schuldner gleich in die sechsjährige Wohlverhaltensperiode. Der Treuhänder , der mögliche Einkünfte an die Gläubiger verteilt, bleibt erhalten. Der Schuldner wird mit Verfahrenskosten von 13 Euro pro Monat belastet. Das Papier muss jetzt mit den Ländern abgestimmt werden. hej

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