zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Die Sünder richten über sich selbst

Brüssel – Auf die Sünde folgt die Strafe. Dieses alttestamentarische Gesetz scheint bei der Anwendung des Euro-Stabilitätspaktes inzwischen in Vergessenheit geraten zu sein.

Brüssel – Auf die Sünde folgt die Strafe. Dieses alttestamentarische Gesetz scheint bei der Anwendung des Euro-Stabilitätspaktes inzwischen in Vergessenheit geraten zu sein. Denn in den vergangenen vier Jahren haben fünf Euro-Staaten die gemeinsam festgelegten Regeln gebrochen und blieben doch – fast – ungeschoren. Lediglich Griechenland wurde vom EU-Finanzministerrat etwas härter angefasst: Weil es über Jahre hinweg geschönte Statistiken nach Brüssel geschickt und mehrfach gegen die Regeln verstoßen hatte, eröffnete der EU-Ministerrat gegen Griechenland nicht nur ein Strafverfahren, sondern stellte vor wenigen Wochen in einer weiteren Stufe die Haushaltspolitik Athens geradezu unter Kuratel. So weit war Brüssel bisher noch nie in einem Defizitverfahren gegangen. Das Verfahren gegen Griechenland steht kurz vor dem letzten Schritt: Der Verhängung von Geldstrafen.

Die anderen Sünder wider Geist und Buchstaben des Stabilitätspaktes jedoch – Portugal im Jahr 2001, die Niederlande 2003 und vor allem Deutschland und Frankreich , die schon im dritten Jahr in Folge die Regeln brechen – blieben ungestraft. Die Niederlande und auch Portugal waren nur vorübergehend in den roten Bereich geraten.

Deutschland und Frankreich dagegen setzen ungeniert ihr politisches Gewicht ein: Bundesfinanzminister Hans Eichel verhinderte schon die so genannte „Frühwarnung“. Im November 2003 verbündeten sich Berlin und Paris, um im Kreis der Finanzminister gemeinsam die Aussetzung des Defizitverfahrens gegen sie durchzusetzen. Obgleich der Europäische Gerichtshof diese fragwürdige Entscheidung des EU-Ministerrates im vergangenen Sommer wieder kassierte, wagte der neue EU-Währungskommissar Joaquin Almunia die Kraftprobe mit Berlin nicht mehr.

Wenn Verstöße aber so gut wie nie bestraft werden, dann leidet die Glaubwürdigkeit. Es droht die haushaltspolitische Anarchie. Die Anwendung der Stabilitätsregeln solle, so argumentieren jetzt die Anhänger einer Reform, lediglich „flexibler“ und „ökonomischer“ werden. Zweifellos gibt es gute Argumente, den blinden „Automatismus“ abzuschaffen, der die Kommission bisher zur Einleitung des Defizitverfahrens zwingt.

Wer eine Neuverschuldung über drei Prozent des BIP aufweist, muss künftig vermutlich nicht mehr automatisch mit einem Defizitverfahren rechnen, das zwar bisher noch nie zu Strafmaßnahmen geführt hat, aber für eine Regierung dennoch immer politisch peinlich ist. Schließlich werden die Schuldenmacher damit an den Pranger gestellt – ein gefundenes Fressen für die Opposition. Der Konstruktionsfehler im Stabilitätspakt ist jedoch, dass in dem mehrstufigen Verfahren die Sünder selbst über sich zu Gericht sitzen. Bisher konnte das Defizitverfahren von der EU-Kommission immerhin ausgelöst werden. Künftig werden aber auch darüber vermutlich die Regierungen im EU-Finanzministerrat entscheiden. Der Bock ist wieder einmal zum Gärtner gemacht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false